Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung meines Rest-Urlaubs nach Elternzeit und langer Krankheit?

Frage: Berechnung meines Rest-Urlaubs nach Elternzeit und langer Krankheit?

dielissy37

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Hallo ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe am 20.03.2013 meine Tochter bekommen und bin davor schon im Beschäftigungsverbot gewesen. Ab 01.06.2013 war ich in Elternzeit bis 30.05.2014. Nun meine Frage wieviel Urlaubsanspruch habe ich für 2013 und 2014. Ich habe ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr. Nach meiner Elternzeit bin ich leider krank geworden und bis heute krank geschrieben. Ich kapier das irgendwie nicht, dies hab ich im Internet gefunden " Ihr Arbeitgeber kann den Jahresurlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 kürzen. Die Kürzung geschieht nicht automatisch. Wenn Ihr Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch macht, muss er Ihnen dies mitteilen." Also mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) hat mir nix mitgeteilt und kommt auch mit der Berechnung meines Urlaubes nicht klar. Er hat mir ausgerechnet für Jahr 2013 12 Tage 2014 18 Tage Stimmt seine Berechnung? Ich hoffe hier findet sich einer der sich auskennt? Vielen Dank für Eure Hilfe LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jeder Monat wird zu 1/12 abgezogen, der voll (!) EZ war. Die anderen Monate, uch bei BV und Mutterschutz, zählen zum Urlaubsanspruch. Liebe Grüße NB


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