Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung kindesunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung kindesunterhalt

Isi3012

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Sehr geehrte Frau Bader Mein Partner hat in der Arbeitslosigkeit für seine 2 Kinder 80euro Unterhalt bezahlt bis Januar und auf eine Berechnung nach Arbeitsantritt gewartet. Das Alg1 ist zum 17.01 ausgelaufen daher hatte er im Januar auch nur knapp 600 Euro erhalten. Nun ist er seit 18.01 in Arbeit und hat den ersten Lohn Mitte Februar erhalten jedoch auch dort nur einen halben Lohn. Er kriegte nun eine Nachzahlungsaufforderung neben dem laufenden Unterhalt 137 Euro pro Kind die Zeit bis zur Berechnung nachzuzahlen. Von circa.1100 Euro wobei sie den Februar voll berechnet haben obwohl er doch unter dem Selbstbehalt war? Nun frage ich mich ob das ok ist einen halben Monat in dem knapp 600 Euro erarbeitet wurden voll auf den Unterhalt anzurechnen? Genau steht im Schreiben etwas von einem Rückstand vom Juni des letzten Jahres bis 31.5 obwohl ja genau ab Juni in der Arbeitslosigkeit 80 Euro Unterhalt leistete? Bis zum Arbeitsbeginn Mitte Januar dies sofort mitteilte und auf die Berechnung wartete was trotz Arbeitsvertrag dauerte da sie lohnabrechnungen sehen wollten. Ist das alles so rechtens? Auch wurde sein Einkommen um hundert Euro hochgestuft für die Berechnung weil er einen Monat durch Feiertagszuschläge knapp 150 Euro mehr erwirtschaftet hatte was ja aber nicht mit dem durchschnittseinkommen der anderen Abrechnungen gleichzusetzen ist. Auskunft erhalten wir sonst leider auch keine. Ich hoffe es gut beschrieben zu haben. Mfg


Mitglied inaktiv

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steht unten nichts von einspruch einlegen? meinen Exgatten haben sie nur anhand des arbeitsvertrags berechnet, fand ich tatsächlich etwas gewagt. nutzt ja niemandem was, wenn er sich gleich wieder ruiniert.


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