01lilo
Hallo Frau Bader, der Vater meines fast 18jährigen Sohnes hat in seiner neuen Beziehung 4 weitere Kinder bekommen. diese werden bislang auch über entsprechende Herabstufung in der DT berücksichtigt. Mir ist klar, dass ich ab dem 18. Geburtstag anteilig ebenfalls Barunterhalt schulde. Aber wie werden die weiteren Abkömmlinge bei der Quotenberechnung berücksichtigt? Oder kommt es wirklich nur auf das Verhältnis der beiden bereinigten Nettoeinkommen an? Danke vorab!
Hallo, beim volljährigen Unterhalt wird erst einmal der Bedarf, die Leistungsfähigkeit der Eltern und dann die Quote der Verteilung ermittelt. Es kommt auch darauf an, ob es ein privilegierter Volljährige ist, ob er also noch eine allgemeine Schulbildung macht und einen der Eltern wohnt. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Kindesunterhalt von einer Leihe nicht einfach zu berechnen ist. Liebe Grüße NB
01lilo
Liebe Frau Bader, die bereinigten Nettoeinkommen stehen fest, mein Sohn ist noch in der Schule, also ein privilegiert Volljähriger. Es geht nur darum, ob die Quote allein nach den bereinigten EK zu bestimmen ist, oder ob und wie die weiteren Abkömmlinge zu berücksichtigen sind. Vielen Dank, Lilo
Kaiserschmarrn
Es kommt nicht nur auf "in der Schule" an, sondern welche Schulform. Er ist nur dann privilegiert, wenn er in der allgemeinen Schulbildung ist, also Gymnasium, Realschüler v. A.
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