Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Kindesunterhalt

Frage: Berechnung Kindesunterhalt

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Hallo Frau Bader, der Vater meines ersten Sohnes (9J.) zahlt für ihn mtl. 241 Euro Unterhalt. Der Unterhlt wurde 2002 gerichtlich festgesetzt - die Verhandlungen waren damals mühselig und nervenkostend, da der Vater nicht sehr kooperativ ist. In welchen Abständen ist es denn ratsam, den Unterhalt neu berechnen zu lassen? Muss ich da einfach zu einem Anwalt? Was kostet mich so etwas? Können Sie mir einen Rat geben? Vielen Dank und liebe Grüße birgit


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entweder alle 2 Jahre oder wenn sich an der Höhe des Verdienstes/ Unterhaltes etwas wesentliches ändert. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich kannst Du den Unterhalt ca. alle 2 Jahren überprüfen lassen. Bitte den Vater dioch, mit Dir gemeinsam festzustellen, in wie weit der Unterhalt FÜR SEIN KIND noch aktuell ist. Zumal dínzwixchen ja auch eine neue Altersstufe erreicht wurde (ab 6 J.). Der Vater hat die Wahl: teuer vor Gericht oder kurz, schmerzlos und kostengünstig mit Dir zusammen FÜR SEIN KIND. www.mein-recht.de hilft da ganz gut. Viele Gr[-e Desiree


Mitglied inaktiv

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Danke für den Tipp - werde mich da mal noch schlau machen, allerdings wird der Vater da nicht mitspielen. Damals gings ja auch vors Gericht (aber da meinte er auch noch, keinen Unterhalt zuahlen zu müssen).


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