Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Kindesunterhalt

Frage: Berechnung Kindesunterhalt

Luena123

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Hallo, mein Mann hat ein Kind aus der vorherigen Beziehung, für das er auch Unterhalt zahlt. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, welche Steuerklasse dort berücksichtigt wird. Dadurch, dass ich nur halbtags arbeite, haben wir die Aufteilung 3/5. Demnach hat mein Mann wesentlich mehr netto, als ich der Steuerklasse 4. Meine Steuern sind jedoch wesentlich höher, als in SK 4. Richtet sich der Unterhalt trotzdem nach der SK 3 obwohl ich in SK 5 bin oder wird mit SK 4 gerechnet? Denn sonst wäre ein Wechsel der SK ja wesentlich sinnvoller, da wir „unser Geld“ (ich verzichte ja auf Geld durch die SK5) nur an die EX geben. Versteht das nicht falsch! Dem Kind steht sein Unterhalt zu! Aber dann doch bitte nur auf der Grundlage des Gehaltes aus SK 4 und nicht nach SK 5.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt die tatsächliche Lohnsteuerklasse. Er bekommt ja tatsächlich mehr raus. Aber Ihre Einwände sind interessant, habe ich noch gar nicht so gesehen. Liebe Grüße NB


Luena123

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Hallo Frau Bader, das kann ich vom Rechtssystem tatsächlich nicht verstehen. Wir als Familie haben uns für diese Aufteilung entscheiden, da es für uns steuerlich mehr Sinn macht. Doch aus diesem Grund muss mein Mann jetzt mehr Unterhalt zahlen? Das ist doch wirklich nicht „gerecht“ Aber gut, dann wissen wir da Bescheid Vielen Dank!


desireekk

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Wenn ihr mehr davon habt, dann steht auch seinem Kind das „Mehr“ anteilig zu. Deswegen bekommt es eben so auch mehr Unterhalt. Gruß D


Schneck78

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Hallo, ich mag mich erinnern, dass bei der Unterhaltsberechnung meines Ex-Mannes noch eine eventuelle Nachzahlung oder Erstattung aus seinem Einkommensteuer Bescheid berücksichtigt wurde, so dass hier die tatsächliche Jahres Steuer bzw. das tatsächliche Netto Berücksichtigung fand. Siehe Unterhaltsleitlinien 1.7. Damit genau den bewussten Steuerklassenwechseln vorgebeugt wird... Liebe Grüße Schneck78


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