Guten Tag, Ich habe folgende Situation: Seit 20.03.2022 im Krankengeld bis 05.06.2022 Ab dem 06.06.2022 gehe ich wieder arbeiten. Ab dem 01.08 würde ich gerne unbezahlte Elternzeit nehmen bis zum 31.12.2022 (Pflegekind) Außerdem möchten wir gerne versuchen bis Ende des Jahres schwanger zu werden, nun stellt sich mir die Frage wie das Elterngeld berechnet wird. Wenn ich beispielsweise im Dezember schwanger werde, fällt bei der Berechnung die unbezahlte Elternzeit raus oder wird sie mit 0€ berechnet? Falls sie rausfällt, werden dann die Monate davor zur Berechnung genommen? Also in dem Fall die Monate mit dem Krankengeld, wodurch ich ja Nachteile habe.. Vielen Dank im Voraus :)
von Marie_08 am 06.05.2022, 09:58