Frage: Berechnung Elterngeld

Guten Tag, Ich habe folgende Situation: Seit 20.03.2022 im Krankengeld bis 05.06.2022 Ab dem 06.06.2022 gehe ich wieder arbeiten. Ab dem 01.08 würde ich gerne unbezahlte Elternzeit nehmen bis zum 31.12.2022 (Pflegekind) Außerdem möchten wir gerne versuchen bis Ende des Jahres schwanger zu werden, nun stellt sich mir die Frage wie das Elterngeld berechnet wird. Wenn ich beispielsweise im Dezember schwanger werde, fällt bei der Berechnung die unbezahlte Elternzeit raus oder wird sie mit 0€ berechnet? Falls sie rausfällt, werden dann die Monate davor zur Berechnung genommen? Also in dem Fall die Monate mit dem Krankengeld, wodurch ich ja Nachteile habe.. Vielen Dank im Voraus :)

von Marie_08 am 06.05.2022, 09:58



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Hallo, ausgeklammert werden Zeiten mit MG und mit EG (bis zum 14 LM). Unbezahlte Zeiten nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2022



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Unbezahlte Elternzeit wird nie ausgeklammert, die Monate zahlen mit 0€ Relevant sind ja die 12 Monate vor Geburt. Ausgeklammert können nur Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld

Mitglied inaktiv - 06.05.2022, 10:16



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