Flybee12
Sehr geehrte Frau Bader, gerne möchte ich mich mit meinem Anliegen an Sie wenden: meine Tochter wurde letzten Monat geboren und dementsprechend möchte ich Elterngeld beantragen. Zur Berechnung der letzten 12 Monate vor Geburt mache ich folgende Angaben: Monate 1-10 (Bezug von ALG1). Monat 11 (volles Gehalt = 2600€ Brutto), Monat 12 (anteilig wegen Mutterschutz). Da das ALG1 nicht angerechnet wird und der Monat 12 aufgrund des Mitrerschutzen ausgeklammert wird, stellt sich mir nun die Frage, ob dann lediglich der Monat 11 zur Berechnung herangezogen wird und man die 65% anhand dessen errechnet oder verhält es sich dann so, dass die 2600€ durch 12 Monate geteilt werden? Falls letzteres zutrifft, frage ich mich, auf welcher Basis die 12 Monate dann berechnet werden, wenn die ALG1 Monate nicht zählen? Vielleicht können Sie ein wenig Licht ins Dunkle bringen :-) Vielen Dank
Hallo, die Monate mit Bezug von Arbeitslosengeld1 zählenmit, werden aber mit 0 Euro berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Felica
Die Monate mit ALG1 werden schon mit gerechnet, aber jedes Mal nur mit 0€. Das heißt, dein EG wird berechnet aus 11x0 € plus 1x Gehalt von 2600. Das Ergebnis wird dann durch 12 geteilt, bereinigt und ergibt dann dein monatliches EG. Einfach ausgesprochen.
Mitglied inaktiv
Nach neuer Elterngeld Berechnung brauchst du den Monat, indem der Mutterschutz begann, nicht ausklammern lassen. Je nachdem wieviel Tage du noch Lohn hattest, zählt dieser Verdienst zum Elterngeld Ansonsten zählen der gesamt Verdienst aus allen Monaten geteilt durch 12 und davon 67% --- aber mindestens den Mindestsatz von 300€ ... Monate mit ALG zählen mit 0€
SumSum076
Du könntest mal den Elterngeldrechner ausprobieren.. https://familienportal.de/familienportal/meta/egr Je nach dem verändert sich bei deinem Elterngeld bei 1 oder 2 Gehältern nichts und es bleibt beim Mindestelterngeld. In meiner Beispielrechnung würde erst das 3. Gehalt den Basissatz erhöhen. Viele Grüße Sabine
Flybee12
Vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen.
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