Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld

Nina79

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Hallo Frau Bader, folgende Fragestellung: Mein Sohn wurde am 3.11.12 geboren. Bis 31.03.13 habe ich voll Elterngeld bezogen. Ab 01.04.13 übe ich eine Teilzeittätigkeit aus. Nun bin ich erneut schwanger. Das Kind soll gegen Ende November, Anfang Dezember zur Welt kommen. Wie wird in diesem Fall das Elterngeld für das zweite Kind berechnet? Wird mein Einkommen vor der Ersten Schwangerschaft zu Grunde gelegt oder mein jetziges Einkommen? Vielen Dank für ihre Antwort. Nina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich sol­ che Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. (Monate mit Beschäftigungs­ verbot nach beamten­ oder soldatenrechtlichen Mutterschutz­ vorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung ein.) Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr­ oder Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist. Statt dieser Monate werden dann weiter zurück­ liegende Monate zugrunde gelegt. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse NB


SumSum076

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Da muss ich mal nachfragen: Was meinst du mit "Elterngeld voll bezogen"? Hast du ab 1.4. das Elterngeld nur teilweise bezogen? Oder gar nicht mehr? Mal angenommen, du hast ab Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung kein Elterngeld mehr bezogen...(dann ist da das korrigierte Datum der 2.4.2013, da Elterngeld immer für ganze Lebensmonate bezogen wird) Dann wird (wenn der MuSchu fürs 2. Kind im Oktober beginnt) für das neue Elterngeld zur Berechung herangezogen das Einkommen: Sep 13 - 1 Aug 13 - 2 Juli 13 - 3 Jun 13 - 4 Mai 13 - 5 (April bis Nov 12 fällt wg Elterngeldbezug aus) (dann noch Okt und Sep wg MuSchu-Geld) Aug 12 - 6 bis Feb 12 - 124 Es wird also teilweise dein Gehalt von jetzt und von vor der ersten Geburt herangezogen. Beziehst du weiter Elterngeld, aber eben nur teilweise, werden diese Monate auch ausgenommen und die fehlenden nach vorn gesetzt. Gruß Sabine


Nina79

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Hallo Sabine, ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt. Ich habe bit Ende März ausschließlich Elterngeld bezogen. Jetzt gehe ich einer Teilzeitarbeit nach und bekomme zusätzlich das Elterngeld. Habe ich das richtig verstanden? Monate in denen ich Elterngeld beziehe werden nicht mitgerechnet. D.h. es würde mein Gehalt vor der ersten Geburt gerechnet werden. Richtig so? Danke für die Antworten.


SumSum076

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Das zweite Kind kommt also quasi rund um den 1. Geburtstag von ersten Kind zur Welt? Dann gibt es sogar mehr als das gleiche Elterngeld, weil der Geschwisterbonus hinzukommt! Denn ja, Monate mit Elterngeld (bis zum 1. Geburtstag) werden nicht mitgerechnet! Also ist die Berechnungsgrundlage die gleiche wie bei Kind 1. Gruß Sabine


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