Hallo, ich zahle von meinem Bruttogehalt einen erheblichen Teil in die betriebliche Altersvorsorge (etwa 25%). Dadurch ist mein Steuerbrutto natürlich deutlich niedriger. Welcher Bruttowert wird für die Berechnung des Elterngeldes genommen? Mein Arbeitgeber hat mir dafür nur das niedrigere Steuerbrutto bescheinigt. Doch so entsteht mir ja durch die Altersvorsorge ein deutlicher Nachteil für das Elterngeld. Dabei muss ich ja die bAV während der Elternzeit alleine fortführen... Und wie ist es mit dem vom AG gezahlten Zuschuss zur Kinderbetreuung? Der wird wahrscheinlich nicht zur Berechnung des Elterngeldes mit herangezogen, oder? DANKE!
von Rübe08 am 12.07.2011, 21:50