Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld mit Kurzarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld mit Kurzarbeit

Glück3

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Hi, Mein Betrieb macht seit September 2019 Kurzarbeit, ich war vorher in Elternzeit. Seit Oktober 2019 arbeite ich wieder und mache jede Woche 1 Tag Kurzarbeit! Im Mai musste ich 100% Kurzarbeit machen um die Betreuung meines Kindes auf Grund von Corona sicher zu stellen! Wäre die Kurzarbeit für mein Elterngeld negativ? Voraussichtlicher ET März 2021! Über Rückmeldung würde ich mich freuen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 23 BEEG: Für die Höhe des Elterngeldes bleiben für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Einnahmen im Bezugszeitraum unberücksichtigt, die der berechtigten Person als Ersatz für Erwerbseinkommen zustehen, das nach der Geburt des Kindes aufgrund der COVID-19-Pandemie weggefallen ist. Im Fall des Satzes 1 ist das Elterngeld monatlich höchstens so hoch wie der Elterngeldbetrag, der zustünde, wenn die berechtigte Person keinen Einkommenswegfall aufgrund der COVID-19-Pandemie hätte oder hat. Liebe Grüße NB


Dojii

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Laut dem neuen § 27 BEEG werden Monate ausgeklammert, in denen Kurzarbeitergeld bezogen wurde UND die im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020 liegen. Sprich, deine Kurzarbeit vor März 2020 und nach Dezember 2020 wird dein Elterngeld trotzdem verringern.


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