zens16
Hallo, eine Frage zum Elterngeld. Ich beziehe seit Mitte August 2015 Elterngeld bzw. Elterngeld Plus. Insgesamt läuft es bis mitte Dezember 2016 (4 Monate geringfügige Beschäftigung). Angenommen ich würde im Januar/Februar ein zweites Kind bekommen, wäre die Grundlage für Berechnung des Elterngelds in etwa die wie vor dem ersten Kind? Danke
Hallo, entscheiden sind die letzten 12 Mo vor der Geburt - Mo. mit EG u MG werden asugeklammert. Wenn Kind 1 im Juli 2015 geboren wurde u Kind 1 im Febr 2017, bleiben einige Monate aus der Zeit vorKind 1 Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann ist das erste Kind geboren, seit wann arbeitest Du wieder ? Werde aus Deinen Zeitangaben nicht ganz schlau.
zens16
Geboren Mitte August, bis April Basiselterngeld. Ab Mai geringfügige Beschäftigung und Elterngeld plus bis Mitte Dezember
Sternenschnuppe
Ah. Jetzt habe ich es verstanden. Es zählen immer die 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Alles bis August wird durch alten Lohn ersetzt ( Kind wird dann 1 ) Ab September so wie Du verdienst. Das wird addiert und durch 12 geteilt, davon 65% Fragen sind also was ist ab September und wann beginnt der Mutterschutz dann.
zens16
Ok danke, hätte gedacht beim Elterngeldplus wärs vielleicht jetzt anders.
Sternenschnuppe
Ne. Ist ja sozusagen nur die aufgesparte Rate im zweiten Jahr. Und würde die benachteiligen die sich das splitten nicht leisten können.
zens16
Naja, ich kann es mir ja nicht aussuchen, ob ich es ganz oder halbiert auszahlen lasse, für die 4 Monate wo ich arbeiten gehe..... War auch nur eine theoretische Frage. Trotzdem vielen lieben Dank!
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 22 auf die Welt gekommen. Geplant sind 14 Monate Basis Elterngeld, die letzten vier Monate als ElterngeldPlus; beruflicher Wiedereinstieg dann 09/23. Ich wende mich nun mit der Frage nach der Höhe bzw der Berechnung des Elterngeldes für ein potentielles zweites Kind an Sie. Je nachdem, wann eine ...
Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das ...
Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?
Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...
Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...
Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc ...
Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...
Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse