Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite im Vertrieb und habe ein monatliches Fixum und jeden Monat eine Provision (die allerdings variiert).
Das Elterngeld wurde allerdings nur anhand des Fixums berechnet. Nun habe ich im Internet recherchiert und einige Urteile gefunden, bei denen die Provision berechnet wurde.
Ich möchte gern bei der Elterngeldstelle Widerspruch einlegen, da ich um eine neue Berechnung (inkl. Provision) des Elterngeldes bestehe.
Muss ich mir dafür einen Anwalt nehmen oder bekomme ich das auch ohne Anwalt geklärt?
von
Wunder123
am 26.06.2018, 12:42
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Fixum plus Provision?
Das sollte auch ohne Anwalt gehen. Letztlich musst du nur ein Schreiben aufsetzen, in dem du auf den Fehler hinweist und um Korrektur bittest. Wichtig ist noch deine Unterschrift darunter.
Was es allerdings in dem Fall zu beachten gilt ist, dass seit dem 01.01.2015 ein neues Elterngeldgesetz gilt. Sprich Urteile, die sich auf ältere Fälle beziehen kannst du nicht mehr als Begründung nutzen. Das Eltenrgeldgesetz wurde nämlich unter Anderem in genau diesem Punkt "Provisionen" 2015 geändert, um der alten Rechtssprechung entgegen zu laufen.
Nach dem aktuellen Elterngeldgesetz dürfen Provisionen nur aufgenommen werden, wenn sie in der Gehaltsabrechnung eindeutig als laufender steuerpflichtiger Lohn ausgewiesen sind. Sind sie als Einmalzahlung/EGA oder als sonstige Bezüge ausgewiesen, werden sie nicht berücksichtigt.
Das Bundessozialgericht hat auch bereits 2017 entschieden, dass Provisionen nur dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie als laufender steuerpflichtiger Bruttolohn ausgewiesen werden und damit die Änderung im Elterngeldgesetz bestätigt.
Das Urteil findest du hier: Az.: B 10 EG 7/17 R
von
Dojii
am 26.06.2018, 12:55