Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld bei BV Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld bei BV Minijob

Misxxtery

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Guten Tag, Ich befinde mich bis zum 19.06.2015 in Elternzeit von meinem ersten Kind. Seit August arbeite ich wieder auf 450€-Basis. Es könnte sein, dass ich wieder schwanger bin, dies würde ein Beschäftigungsverbot nach sich ziehen (arbeite im med. Bereich) Das ich in diesem Falle mein Geld weiterhin bekomme weiss ich, wie wirkt sich das aber auf die Berechnung des neuen Elterngeldes aus? Laut Aussage einer Freundin würde in diesem Fall die Monate im BV aus der Berechnung ausgeklammert? Wäre toll wenn Sie mir da vielleicht weiterhelfen könnten! Mit freundlichen Grüßen Lia


La_Latina

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Da du ja im BV deinen Lohn weiter erhältst, zählt die Zeit mit. War zumindest bei meiner Schwangerschaft so.


Sternenschnuppe

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Das zählt mit. Welche Begründung nannte sie denn? Es ist wie arbeiten, nur dass man nicht hingeht. Würde es nicht mitgezählt wäre man aufgrund der Schwangerschaft ja schlechter gestellt. Und genau das ist verboten. Das muss doch bei Deinem ersten Kind schon so gewesen sein


Misxxtery

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Deshalb frage ich ja... Sie sagte aufgrund der Elternzeit wäre das so.... Mir kommt das ja auch komisch vor....


Soie

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Falls du du dich nicht vertippt hast-... Man kann die Elternzeit nicht vorzeitig beenden um im BV wieder den Lohn zu bekommen.


Misxxtery

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Oh doch.... Sollte natürlich 19.06.2016 heissen....


Sternenschnuppe

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Du bekommst dann die 450€ weiter, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Elternzeit abbrechen ist verboten bei BV.


Mitglied inaktiv

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Wie kommt ihre darauf das hier die EZ beendet wird wegen BV, sie arbeitet doch INNERHALB EZ. @Lia Wenn Du den Minijob innerhalb der EZ machst und jetzt schwanger werden würdest und den Minijob nicht weiter machen kannst und deshalb ein BV (man was für ein Satz), dann bekommst du dein Mini-Job-Gehalt weiter bezahlt. Man bekommt in einem BV immer das, was man auch ohne bekommen würde. In Deinem Falle also das Mini-Job-Gehalt. Ich gehe auch mal davon aus, Du meinst nicht 19.06.2015 sondern 2016 oder 2017, weil Juni15 ist ja schon vorbei. Die EZ beendest Du dann am Tag vor dem neuen Mutterschutz. Und bekommst dann das volle Mutterschaftsgeld wie auch beim vorherigen Kind. Sollte der Mutterschutz erst nach dem Ende der EZ liegen, dann kannst Du die Zeit auch mit Urlaub überbrücken oder ähnlichem. Für den Fall der Fälle das das BV des Minijobes nicht automatisch auch für den Vollzeitjob gilt - weil zB unterschiedliche Tätigkeiten. Ab dem Zeitpunkt wo Deine reguläre EZ endet, hättest du dann auch Anspruch auf das Vollzeitgehalt. Nur vorzeitig beenden geht halt nicht für das BV, sondern nur für den Mutterschutz. Wegen des neuen Elterngeldes, da kommt es darauf an wie alt dein erstes Kind ist. Im Grunde genommen ist es so, das alle Monate in denen Du volles Elterngeld bekommen hast, oder Mutterschaftsgeld, von der Berechnung des neuen Elterngeldes ausgeklammert werden. Ansonsten werden immer die letzten 12 Monate herangezogen. Heißt also, wird Kind2 geboren wenn Kind1 nicht älter als 15 Monate - in etwa - dann gibt es wie bei Kind1 Elterngeld. Danach ist es davon abhängig ob Frau wieder arbeitet. Bleibt sie weiterhin daheim, gehen alle Monate nach dem 1ten Geburtstag von Kind1 mit 0 € in die Berechnung, geht sie Zeilzeit arbeiten oder Minijob, dann das entsprechendes Teilzeitgehalt/Minijob-Gehalt. Geht sie Vollzeit arbeiten, dann gilt das Vollzeitgehalt. Oder eben alternativ bei allen Gehaltsstufen das entsprechende BV-Gehalt. Wenn noch keien 12 Monate zusammengekommen sind bei der Geburt des neuen Kindes, dann werden dieses mit Zeiten vom ersten Kind ausgeglichen. Je nachdem wann Dein nächstes Kind also kommt, wird bei dir ein Teil der Monate aus dem Minijob herangezogen werden, ein Teil der Zeit von vor der ersten Geburt. Egal ob du wirklich ein BV bekommst oder nicht. Solltest du, warum auch immer eine Krankmeldung bekommen, dann wäre es aber wichtig das es schwangerschaftsbedingt ist - dann wird es nämlich für das neue Elterngeld mit berechnet. Sonst würden die Zeiten mit Krankengeld als Nullrunde gelten. ich denke mal Deine Freundin hat also Krankenzeiten mit BV verwechselt.


Misxxtery

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Vielen Dank für Deine tolle und ausführliche Antwort, habe soweit auch fast alles verstanden. Du hast auch Recht, ich will die Elternzeit nicht vorzeitig beenden wegen dem BV, das gegt ja auch garnicht! Wie ist das bei einer Schwangerschaftsbedingten Erkrankung wenn man dadurch Gehaltseinbussen hat, wie wird dann das Elterngeld berechnet? Lg


Sternenschnuppe

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Wenn es schwangerschaftsbedingt ist, werden diese Monate ausgeklammert und Und welche von davor dazugekommen.


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