westi2093
Am 10.01.2012 kam mein Sohn zur Welt, im Anschluss nahm ich 2 Jahre Elternzeit bis zum 09.01.2014, Elterngeld wurde gesplittet und bis November 2013 ausgezahlt. Habe irrtünmlich bis zum 2. Geburtstag meines 1. Kindes Elternzeit beantragt und nicht daran gedacht, dass dasEG nur bis 2 Monate davor gezahlt wird. Habe nun einen befristeten TZ-Vertrag (halbe Tage) v. 09.12.13 - 12.01.14 mit meinem Arbeitgeber zur Überbrückung abgeschlossen, ab 13.01.2014 wieder für Vollzeit unterschrieben. Habe nun erfahren, dass ich wieder schwanger bin, ET ca. Anfang August 2014. Werde nun wohl ein BV erhalten, wie bereits beim 1. Kind. Möchte natürlich auch Elternzeit nehmen. Frage: Wie berechnet sich das EG? Erhalte ich während des BV Lohnzahlungen in Höhe meiner Vollzeitbeschäftging nur, dann, wenn ich die Vollzeitbeschäftigung am 13.01.14 wieder aufnehme und dann am gleichen Tag die ärztl. Bescheinigung über das BV beim Arbeitgeber vorlege? Oder auch dann, wenn ich sie bereits jetzt vorlege? Nun weiss ich gar nicht, wie ich mich verhalten soll.
Hallo, Sie erhalten den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Du bekommst genau das, was Du auch verdienen würdest laut den Verträgen die ihr geschlossen habt. Wenn es ein BV wird dann wird es das auch schon jetzt, oder ? Daher gleich offen sein. Weiss ja nicht was Du arbeitest und ob das jetzt schon das Kind gefährdet. Elterngeld ermittelt sich immer aus den 12 Monaten vor Mutterschutz. Also jetzt bis zur Vollzeitgrenze der Teilzeitlohn , dann Vollzeitlohn bis Mutterschutz. Was dann an Monaten zu den 12 fehlt geht je Monat mit 0€ in die Berechnung. Das 2. Jahr Elterngeld war ja nur die 2. Rate und kein Bezugsmonat der ersetzt wird durch Lohn davor.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 22 auf die Welt gekommen. Geplant sind 14 Monate Basis Elterngeld, die letzten vier Monate als ElterngeldPlus; beruflicher Wiedereinstieg dann 09/23. Ich wende mich nun mit der Frage nach der Höhe bzw der Berechnung des Elterngeldes für ein potentielles zweites Kind an Sie. Je nachdem, wann eine ...
Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das ...
Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?
Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...
Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...
Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc ...
Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...
Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen