Lovie
Ich wüsste gerne wie die endgültige Abrechnung der EG Bezüge berechnet wird bei freiberuflicher Tätigkeit während des EG Bezug. Angenommen ich verdiene im Januar 500€ (zu versteuern) Im Februar nix, weder Ausgaben noch Einnahmen Im März habe ich nur Ausgaben für den freiberuf, keine Einnahmen, also 300€ MINUS Im April 1000€ (zu versteuern) Wird dann pro Monat abgerechnet, also ich bekäme im Februar und März die vorab abgezogenen Beträge vom EG erstattet und für Januar und April muss ich ggf nach zahlen oder wird ein Mittelwert genommen, also 1200:4=300€ durchschnittliches Einkommen?
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie insgesamt nicht so viel verdienen, dass Sie bilanzieren müssen. Dann gilt das Zuflussprinzip.Davon wird ein Durchschnitt gebildet und Abzüge gemacht wie im Prinzip beim Elterngeld. Wie das ganz genau geht finden Sie ganz ausführlich in der Publikation des des Bundesministeriums auf www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Dojii
Antwort zwei. Das Elterngeld rechnet immer mit Durchschnittswerten, sodass du in jedem Monat, in dem du gearbeitet hast, das gleiche Elterngeld bekommen wirst. Letztlich werden wie du schon gesagt hast alle deine Einnahmen der betroffenen Monate abzüglich aller Ausgaben der Monate zusammengerechnet und das Ergebnis dann durch die Anzahl der Monate geteilt. Dieses durchschnittliche Bruttoeinkommen wird dann versteuert und das daraus resultierende durchschnittliche Netto wird in allen betroffenen Monaten in gleicher Höhe angerechnet.
Ähnliche Fragen
Hallo, unser Sohn wurde im Dezember 2011 geboren. Da meine Frau selbständig ist, wurde das abgeschlossene Veranlagungsjahr 2010 als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld herangezogen. Elterngeld haben wir von 12.2011 bis 12.2012 bezogen. Der Betrieb meiner Frau lief während des Elterngeldbezuges weiter. Aufgrund der hohen Fixkosten (Miete, Perso ...
Sehr geehrte Frau Bader, Kann ich auf die Anrechnung eines geringfügigen Nebenverdienstes aus selbstständiger Tätigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes verzichten? Und zwar indem ich es nicht angebe? Die Berechnung wäre einfacher und Bezugszeitraum ein anderer. Über eine kurze Antwort wäre ich erfreut. Herzliche Grüße
Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit bis Otkober 2025 beantragt. Gerne wollte ich jetzt vorzeitig wieder ins Berufsleben starten. Meinem Arbeitgeber habe ich geschrieben, dass ich gerne im Juni in Teilzeit arbeiten möchte. Nun wurde mir das Angebot gemacht, dass ich eine Stelle bekommen könne. Doch ich müsste einen neune Vertrag unterschre ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld