Lovie
Ich wüsste gerne wie die endgültige Abrechnung der EG Bezüge berechnet wird bei freiberuflicher Tätigkeit während des EG Bezug. Angenommen ich verdiene im Januar 500€ (zu versteuern) Im Februar nix, weder Ausgaben noch Einnahmen Im März habe ich nur Ausgaben für den freiberuf, keine Einnahmen, also 300€ MINUS Im April 1000€ (zu versteuern) Wird dann pro Monat abgerechnet, also ich bekäme im Februar und März die vorab abgezogenen Beträge vom EG erstattet und für Januar und April muss ich ggf nach zahlen oder wird ein Mittelwert genommen, also 1200:4=300€ durchschnittliches Einkommen?
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie insgesamt nicht so viel verdienen, dass Sie bilanzieren müssen. Dann gilt das Zuflussprinzip.Davon wird ein Durchschnitt gebildet und Abzüge gemacht wie im Prinzip beim Elterngeld. Wie das ganz genau geht finden Sie ganz ausführlich in der Publikation des des Bundesministeriums auf www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Dojii
Antwort zwei. Das Elterngeld rechnet immer mit Durchschnittswerten, sodass du in jedem Monat, in dem du gearbeitet hast, das gleiche Elterngeld bekommen wirst. Letztlich werden wie du schon gesagt hast alle deine Einnahmen der betroffenen Monate abzüglich aller Ausgaben der Monate zusammengerechnet und das Ergebnis dann durch die Anzahl der Monate geteilt. Dieses durchschnittliche Bruttoeinkommen wird dann versteuert und das daraus resultierende durchschnittliche Netto wird in allen betroffenen Monaten in gleicher Höhe angerechnet.
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