Lilly3
Sehr geehrte Frau Bader, Kann ich auf die Anrechnung eines geringfügigen Nebenverdienstes aus selbstständiger Tätigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes verzichten? Und zwar indem ich es nicht angebe? Die Berechnung wäre einfacher und Bezugszeitraum ein anderer. Über eine kurze Antwort wäre ich erfreut. Herzliche Grüße
Hallo, nein. Denn das verändert den Berechnungszeitraum. Kann uU Betrug sein, außerdem eine falsche uneidliche Aussage Liebe Grüße NB
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