Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

berechnung des elterngeldes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: berechnung des elterngeldes

claudi30

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sehr geehrte frau bader, ich befinde mich bis zum 3 LJ meines kindes-also bis mai 2012- in elternzeit. arbeite aber bereits bei meinem arbeitgeber in teilzeit(25std.)-allerdings befristet bis zum ende der elternzeit. falls ich jetzt schwanger werden würde, würde dann mein jetziges gehalt als grundlage zur berechnung des elterngeldes herangezogen oder mein verdienst vor der elternzeit(was ja bedeutend höher war). ich bedanke mich im voraus.


Lina_100

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Hallo, Leider ja. Massgeblich sind die letzten 12 Monate vor Mutterschaftsgeldbezug. Ausgenommen von der Berechnung werden nur Elternzeitmonate mit regulärem Elterngeldbezug. VG


blauerVogel

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Hallo, immer die direkten 12 Monate vor der Geburt. Wenn du da in Elternzeit warst und kein Einkommen hattest, dann gibt es leider nur den Mindestsatz. Gruß


wide0_2

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@Blauer Vogel: Wo hasten die falsche Info her?


blauerVogel

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Was soll daran falsch sein? Ihr Elterngeld berechnet sich aus den 25 Stunde die sie in der Woche arbeitet. Wenn sie in der Elternzeit gar nicht gearbeitet hat, dann bekommt sie nur den Mindestlohn.


SumSum076

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Dein Kind ist im Mai 2009 geboren? Dann hast du bis Mai 2010 Elterngeld "bezogen". (Dieses Jahr würde bei einer Berechnung des neuen Elterngeldes rausfallen). Wenn du heute schwanger würdest und dein Kind damit Anfang Juni 2012 zur Welt käme, dann würde dein Mutterschutz im April 2012 beginnen. Zur Berechnung deines Elterngeld würde der Lohn aus den Monaten Apr 2011 bis Mrz 2012 herangezogen (= 12 Kalendermonate vor dem Mutterschaftsbeginn) Bist du Beamtin, dann zählen die 12 Monate vor der Geburt (Apr 2011 bis Mai 2012) Gruß Sabine


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