CharMe87
Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind ist am 02.04.2017 geboren. Ich stehe in einem Angestelltenverhältnis und habe 10 Monate Elternzeit (mit Elterngeldbezug) genommen. Mein Partner steht seit 01.06.2017 in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und möchte nach meiner Elternzeit die restlichen Monate des Elterngeldes beziehen und Elternzeit nehmen: 2 Monate Elterngeld und 4 Monate ElterngeldPlus. Wie wird dieses berechnet, wenn er nun eben keine 12 Monate Einkommen hatte vor der Elternzeit? Wir brauchen dringend eine Antwort und hoffen, dass Sie uns schnell antworten werden. Vielen Dank und beste Grüße C. Meier
Hallo, Was war denn vorher? Arblosengeld? Diese Monate zählen mit 0 €. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Es zählen immer die 12 Monate vor Gerburt. Auch beim Mann.
Mitglied inaktiv
Ganz einfach, das was an den 12 Monaten dann fehlt wird mit 0 € den Monat gerechnet. Sprich: 12 Monate - x Monate Einkommen = y Monate mit 0 €. Davon wird dann der Schnitt gezogen auf 12 Monate gerechnet und davon etwa 67% als Elterngeld. Ganz grob dargestellt. Ist halt die Frage ob ihr euch das leisten könnt, zumal wenn er dann auch noch nur EG Plus bekommt - also noch weniger.
Mitglied inaktiv
Ach ja - und ja ab Geburt bezogen, wenn euer Kind also im April geboren wurde, dein Mann erst seit juni Einkommen hat, wären das also fast nur Nullrunden. Dürfte wohl eher nur Mindestsatz von 300 € bei rauskommen - weniger gibt es auf keinen Fall. Evtl wäre es da sinnvoller er würde dann EG Plus nehmen und zusätzlich noch in TZ arbeiten. Bios zu 30 Std die Woche darf er es, Einkommen würde aber entsprechend angerechnet werden. da er aber wohl eh nur den Mindestsatz bekommt, dürfte das dann eh egal sein.
malini
Wenn dein Mann erst nach der Geburt verdient hat, gibt's nur die 300 Euro, bzw. 150 Euro bei EG Plus. Außerdem: hat er schon EZ beantragt (weil du schreibst: "...möchte nach meiner EZ die restlichen Monate beziehen") ? Deine läuft ja am 1.2. ab, wenn du nur 10 Monate genommen hast, er muss sie ja auch 7 Wochen vorher beantragen.
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