Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des Ehegattenunterhaltes, gerne an alle

Frage: Berechnung des Ehegattenunterhaltes, gerne an alle

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zur Ehegattenunterhaltsberechnung und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könne. Und zwar hat sich mein Ehemann nach 6 Jahren Ehe von mir (32) und unserem gem. Kind (2) getrennt. Was wird bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes berücksichtigt? ICh weiß, dass er einen bestimmten Eigenbehalt hat. Er hat aber auch Schulden die er monatl. abtragen muss. Fallen diese und auch die Miete in den Eigenbehalt oder wird dies auch von seinem Netto abgezogen? Wenn er nächstes Jahr in eine andere Steuerklasse kommt,(von St.-Kl. 3 in 1) verdient er ja auch weniger und man müsste es nochmals neu berechnen lassen. Wie wird dann verfahren, dann er bekommt ja weniger als die letzten 12 Monate? Ich beziehe ein Nettogehalt von 300 Euro , wird dies mitangerechnet? Und wer muss eigentlich zum Anwalt gehen und sich dies berechnen lassen? Ich oder er? Dies ist ja auch eine Kostenfrage. Wissen Sie ob es via Internet eine Seite gibt , wo man es sich berechnen lassen kann. So was ähnliches wie Gehaltsrechner.de? Würde mich wirklich freuen, wenn Sie mir ein wenig weiterhelfen könnten. MfG Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ehebedingte Schulden sind abzuziehen. Am am Ende rate ich dazu, das genau vor Ort von einem Anwalt ausrechnen zu lassen. Sonst bekommen Sie vielleicht zu wenig. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Sind die Schulden ehebedingt dann kann er diese evtl. in Abzug bringen. Eien seite mit recht guten Erklärungen: www.mein-recht.de Viele Grüße Désirée


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