Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des Ehegattenunterhaltes, gerne an alle

Frage: Berechnung des Ehegattenunterhaltes, gerne an alle

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zur Ehegattenunterhaltsberechnung und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könne. Und zwar hat sich mein Ehemann nach 6 Jahren Ehe von mir (32) und unserem gem. Kind (2) getrennt. Was wird bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes berücksichtigt? ICh weiß, dass er einen bestimmten Eigenbehalt hat. Er hat aber auch Schulden die er monatl. abtragen muss. Fallen diese und auch die Miete in den Eigenbehalt oder wird dies auch von seinem Netto abgezogen? Wenn er nächstes Jahr in eine andere Steuerklasse kommt,(von St.-Kl. 3 in 1) verdient er ja auch weniger und man müsste es nochmals neu berechnen lassen. Wie wird dann verfahren, dann er bekommt ja weniger als die letzten 12 Monate? Ich beziehe ein Nettogehalt von 300 Euro , wird dies mitangerechnet? Und wer muss eigentlich zum Anwalt gehen und sich dies berechnen lassen? Ich oder er? Dies ist ja auch eine Kostenfrage. Wissen Sie ob es via Internet eine Seite gibt , wo man es sich berechnen lassen kann. So was ähnliches wie Gehaltsrechner.de? Würde mich wirklich freuen, wenn Sie mir ein wenig weiterhelfen könnten. MfG Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ehebedingte Schulden sind abzuziehen. Am am Ende rate ich dazu, das genau vor Ort von einem Anwalt ausrechnen zu lassen. Sonst bekommen Sie vielleicht zu wenig. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sind die Schulden ehebedingt dann kann er diese evtl. in Abzug bringen. Eien seite mit recht guten Erklärungen: www.mein-recht.de Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation:  1.Kind: geboren im Juli 2020  2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...

Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen.  Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...