SammyHasi
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde am 22.5.2014 geboren. Ich befand mich die gesamte Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Ich habe 13 Monate Elternzeit (bei 12 Monaten Elterngeld) bis zum 21.6.2015 genommen. Nun gehe ich 3 Wochen arbeiten vom 22.6. bis zum 10.7.2015. Anschließend habe ich vom 11.7. bis zum 21.8.2015 Urlaub. Da wir leider keinen Kitaplatz ab August bekommen haben, geht unser Sohn erst ab 1.9.2015 zur Tagesmutter und ich habe erneut Elternzeit (ohne jegliches Geld) vom 22.8. bis zum 21.10.2015 genommen um eine gute Eingewöhnung für ihn zu ermöglichen. Nun möchten wir gern ein zweites Kind. Jedoch stellt sich für uns die Frage, wieviel Geld ich im erneuten Beschäftigungsverbot bekommen würde, wenn ich jetzt im Sommer wieder schwanger werden sollte. Angenommen, ich würde im September schwanger werden, dann würden die Monate Juni, Juli und August als Berechnungsgrundlage für die Lohnersatzzahlung im BV genommen werden. Jedoch werde ich nur im Juli ein volles Gehalt haben und im Juni nur vom 22.6. bis zum 30.6. und im August nur vom 1.8. bis zum 21.8. Gehalt beziehen, die anderen Zeiträume habe ich kein Einkommen. Zählt nun für Juni und August der Monatsdurchschnitt oder wird dies auch hier (wie bspw. im Mutterschutz) tageweise berechnet? Im Mutterschutzgesetz habe ich gelesen, dass einem kein Nachteil entstehen darf, wenn man kein Einkommen hatte. Dann wird der kürzere Zeitraum als Berechnungsgrundlage genommen. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Hallo, variiert Ihr Einkommen denn so? Normalerweise bekommen Sie doch den vertrag. vereinbarten einfach weiter. Liebe Grüße NB
SammyHasi
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort! Mein Einkommen variiert normalerweise nicht. Jedoch werde ich für Juni und August nur anteilig Gehalt bekommen. Da mein Kind am 22.5.2014 geboren ist, richtet sich auch jeweils die Elternzeit nach dem Geburtsdatum des Kindes und nicht nach dem Beginn des Kalendermonats. Somit bekam/bekomme ich: - bis zum 21.5.2015 Elterngeld - vom 22.5. bis 21.6. nichts (Elternzeit ohne Elterngeld, Betreuungsgeld ist beantragt) - vom 22.6. bis 21.8.2015 Gehalt (Juni und August anteilig, Juli voll) - vom 22.8. bis 21.10.2015 nichts (Elternzeit ohne Elterngeld, Betreuungsgeld nicht möglich, da ab 1.9. ein Betreuungsplatz in Anspruch genommen wird) Die Frage ist jetzt, ob das anteilige Gehalt für Juni und August als durchschnittliches Einkommen gilt? Wird für die Berechnung der Lohnersatzzahlung im BV beachtet, dass ich den Rest des Monats in Elternzeit war oder nicht? Wie werden Monate komplett ohne Gehalt gesehen? Muss ich damit rechnen, dass die Lohnersatzzahlung im BV unter mein monatliches Gehalt fallen durch die zusätzliche Elternzeit ohne Einkommen? Vielen Dank noch einmal!
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