Sullira
Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit.(noch bis 02/2017) Mein AG hat mich nun zum 01.09. gekündigt, da die Firma aus gesundheitlichen Gründen geschlossen wurde. Ich habe mich gleich arbeitslos gemeldet(mit sofortigem Anspruch auf ALG) Ich habe viel im www gelesen, dass die Bemssungsgrundlage für die Berechnung die letzten 2 Jahre sind. Wenn ich in den 24 Monaten keine 150 Tage versichrungspflichtig gearbeitet habe, würde ein fiktives Gehalt als Gundlage für die Berechnung genommen. Stimmt das so? Ich habe seit Beginn der Mutterschutzfrist nicht gearbeitet. War nun über 2 1/2 Jahre zu Hause. Nun verwirrt mich doch sehr, dass in den Formularen, die ich für die Berechnung des ALG ausfüllen muss, die letzten 5 Jahre nachgefragt werden. Auch soll ich angeben, was ich an Mutterschaftsgeld bekommen habe. (zählt dieses überhaupt zu der Berechnung rein, da es doch eine Entgeldersatzleistung war?) Wenn aber für die Berechnung nur das Bemessungsentgelt der letzten 2 Jahre gilt, wozu benötigt das AA dann die Lohnsteuerbescheinigungen der letzten 5 Jahre und die Bescheinigung über gezahltes MuSchGeld? Was wird in meinem Fall für die Berechnng des ALG angesetzt? Wird mein ALG nach dem fiktiven Gehalt berechnet?
Hallo, Werden Eltern kurz nach Beendigung ihrer Elternzeit arbeitslos und haben sie nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) innerhalb der letzten zwei Jahre gearbeitet und dabei ihr früheres Arbeitseinkommen erzielt, ist seit dem 01.01.2005 bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes gemäß § 152 Abs.1 SGB III (früher: § 132 SGB III) ein fiktives Gehalt zugrunde zu legen. Liebe Grüße NB
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Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
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