Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Abzug Urlaubstage bei Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Abzug Urlaubstage bei Elternzeit

Isabell182

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Sehr geehrte Frau Bader, ich werde am 22.08.2019 in Mutterschutz gehen und im Anschluss Elternzeit nehmen. Als Teilzeitbeschäftigte stehen mir jährlich 15 Urlaubstage zu. Mein Arbeitgeber berechnet nun richtigerweise den Dezember als Abzug: 15/12 = 1,25 und schlägt vor, dass mir für das Jahr 2019 demnach 13,5 Tage Urlaub zustehen. Es wird also von 13,75 auf 13,5 abgerundet. Stünden mir aber nicht 14 Tage zu? Also ein Aufrunden von 13,75 auf 14 Tage? Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für die Beantwortung! Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hierzu sagt § 5 BUrlG: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Abrunden ist gesetzlich nicht vorgesehen und laut Rechtsprechung des BAG auch nicht möglich. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Endet dein Mutterschutz im November? Wenn du auch nur einen Tag im Dezember im Mutterschutz bist, steht die der Urlaub auch noch für Dezember zu. Dass ihr das jetzt schon berechnet? Letztendlich wirst du erst wissen, wie lange dein Mutterschutz geht, wenn dein Kind geboren ist. LG luvi


Isabell182

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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung Frau Bader! "Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden." Jedoch ist der Bruchteil in meinem Fall ja nur 0,25 also kein halber Tag, oder sehe ich das falsch? "Abrunden ist gesetzlich nicht vorgesehen und laut Rechtsprechung des BAG auch nicht möglich." -> Haben Sie hierzu ein Urteil, auf welches ich mich beim AG beziehen kann? Viele Grüße!


Isabell182

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Mein AG schreibt: "im Mutterschutz hast Du weiter Urlaubsanspruch, d.h. es fällt die Zeit nach dem Mutterschutz für den Urlaubsanspruch (also voraussichtlich ab 29.11.) weg". Da ich den gesamten Urlaub vorher nehmen möchte, berechnen wir es schon vorher. ET ist 03.10.2019. LG


HeyDu!

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Es ist schlicht einfach nicht möglich es vor Geburt genau zu berechnen. Kind kann später kommen. Es reicht, wenn der Mutterschutz bis 1.12. geht und schwups wird nicht gekürzt. 15 Urlaubstage ÷ 11 Monate = 1,25 Urlaubstage 1,25 Urlaubstage × voraussichtlich 11 Monate = 13,75 Urlaubstage Diese werden aufgerundet. Rechtliche Grundlage hat Dir Frau Bader bereits genannt. Die stehen also unter normalen Umständen mind. 14 Urlaubstage zu. Bg


HeyDu!

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"Mein AG schreibt: "im Mutterschutz hast Du weiter Urlaubsanspruch, d.h. es fällt die Zeit nach dem Mutterschutz für den Urlaubsanspruch (also voraussichtlich ab 29.11.) weg". " ALSO VORAUSSICHTLICH AB 29.11. WEG Diese Aussage ist ebenso rechtlich falsch! Der AG braucht dringend eine Schulung im Personalrecht. §17 Abs. 1 S. 1 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Gekürzt werden kann der Urlaub für jeden vollen KALENDERmonat in Elternzeit...


Isabell182

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Vielen Dank für die Informationen! Habe unserer HR Kollegin eben geschrieben... mal sehen... Viele Grüße!


Isabell182

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Danke!


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