Nelli1983
Hallo Frau Bader! Ich brauche mal Ihren Rat. Letztes Jahr im August kam unsere kleine Püppi zur Welt. Ich war ein Jahr in Elternzeit und habe diesen Monat wieder angefangen zu arbeiten. Vor und während der Schwangerschaft war ich in Vollzeit (6tage woche a 6st) beschäftigt und habe dies nun auf Teilzeit (5tage woche a 4.75st) umgeändert. Mit meiner Chefin hatte ich vor zwei Jahren geklärt das sich meine Urlaubstage bis 2017 auf 30Tage erhöhen. Gestern habe ich mit der Personalabteilung telefoniert und sie sagte mir das ich für dieses Jahr noch 10Tage Urlaubsanspruch habe dabei habe ich noch keinen genommen. Ist das so richtig? Und darf Sie einfach meine Urlaubstage von Vollzeit auf Teilzeit kürzen? Schonmal Danke für eine Antwort!
Hallo, Sie haben früher eine Sechstagewoche gehabt und jetzt eine fünf Tage Woche. Im Dreisatz sind die Urlaubstage deshalb herunterzurechnen. Auf zehn Tage kommt man dabei aber nicht. Liebe Grüße NB
malini
Hast du noch Resturlaub vom letzten Jahr? Oder zielt deine Frage nur auf die Tage ab, die du dieses Jahr erarbeitest?
Mitglied inaktiv
Die 30 tage Urlaub welche du vorher mit der Chefin geklärt hatten, galten ja sicherlich nur wenn du VZ wieder arbeitest wie eben vorher auch. Also bei 6 tage Woche. Nun arbeitest du nur noch an 5 tagen, entsprechend wird auch der Urlaubsanspruch gekürzt. Also rein rechnerisch wären das dann 25 tage Urlaub im Jahr. Wenn Du nun im August wieder angefangen hast zu arbeiten, dann hast du vollen Urlaubsanspruch für August bis Dezember. Selbst wenn du im August nur einen Tag gearbeitet hast, wären also: 25 Tage durch 12 Monate und das Ergebnis dann man 5 Monate. 10,4 Tage. Da scheint also gar nichts gekürzt geworden zu sein sondern einfach nur entsprechend deiner TZ-Änderung entsprechend umgewandelt worden zu sein. genau wie der Gesetzgeber es auch vorsieht. Man könnte sich jetzt darüber streiten ob es nicht auf 11 Tage aufgerundet werden muss. Saublöde ist es halt das du nicht Teilzeit innerhalb Elternzeit machst. Du hättest nämlich auch innerhalb der EZ bis zu 30 Std arbeiten können, damit eben deinen VZ-Vertrag behalten und wärst solange du in EZ bist eben nicht kündbar. Dein VZ-Vertrag würde ruhen, so das du dir in 2 Jahren hättest immer noch überlegen können ob du dauerhaft runtergehst oder wieder in VZ arbeitest. Irgendwann wieder aufzustocken ohne diesen Schutz ist nämlich meistens sehr schwer.
Nelli1983
Hi Danyshope!
Also es ist folgende Situation. Ich habe obwohl ich nun auf Teilzeit arbeite vollen Anspruch auf die 30Tage das konnte ich auch jetzt mit meiner Chefin klären! Da ich trotzdem 5 Tage arbeiten gehe stehen Sie mir zu würde ich weniger machen würde das was Du geschrieben hast greifen.
Nur jetzt sind wir noch am "verhandeln" was Sie mir von meiner Elternzeit kürzen drauf da ich von Januar bis Juli nicht da war und Sie mir für jeden vollen Monat ein zwölftel abziehen kann aber jeder ein anderes Ergebnis raus hat. Was würdest Du/Ihr denn raus bekommen?
Habe insgesamt 30 Tage für 12 Monate davon war ich 7 in Elternzeit Sie darf mir je 1/12 beziehen.
malini
Ich komm auf 17,5 die sie abziehen darf (30÷12=2,5 2,5×7 ist 17,5). Ob jetzt zu deinen Gunsten ab- oder zu AG-Gunsten aufgerundet wird, weiß ich nicht. Also hast du noch max. 13 Tage für dieses Jahr.
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