Chrisi81
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis einschließlich 10/09/21 in Elternzeit. Im November 2018 kam ich ins Beschäftigungsverbot. ( in der 24 Woche Ssw) Mutterschutzzeit war bis Mai 2019. In der Zeit hatte ich meinen Urlaub ( 3 Tage 2018 und 13 Tage 2019 nicht genommen) Jetzt endet bald die Elternzeit ( 10/09/21) habe zu dem Datum gekündigt und eine neuen Vertrag unterschrieben, in einer neuen Stelle. Nun sollen diese Urlaubstage ( aus 2018 & 2019) verfallen und ich soll keine Auszahlung dafür bekommen,nehmen kann ich sie ja auch nicht, weil ich da ja nicht zurückkehre. Ist das Rechtens? Viele Dank & freundliche Grüsse , Chrisi
Hallo, SIe haben Urlaub für alle Monate anteilig 1/12, in denen Sie nicht VOLLSTÄNDIG in EZ gewesen sind. Der Urlaub verfällt nicht. § 17 Abs. 3 BEEG: Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. urlaub von vor der elternzeit verfällt erst ende des folgejahres der rückkehr. von daher muss der AG diese auszahlen, wenn das arbeitsverhältnis endet. was bei dir der fall ist.
Chrisi81
Das hab ich mir auch gedacht, irgendwie wollen viele Arbeitgeber wenn man kündigt es versuchen
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