Chrisi81
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis einschließlich 10/09/21 in Elternzeit. Im November 2018 kam ich ins Beschäftigungsverbot. ( in der 24 Woche Ssw) Mutterschutzzeit war bis Mai 2019. In der Zeit hatte ich meinen Urlaub ( 3 Tage 2018 und 13 Tage 2019 nicht genommen) Jetzt endet bald die Elternzeit ( 10/09/21) habe zu dem Datum gekündigt und eine neuen Vertrag unterschrieben, in einer neuen Stelle. Nun sollen diese Urlaubstage ( aus 2018 & 2019) verfallen und ich soll keine Auszahlung dafür bekommen,nehmen kann ich sie ja auch nicht, weil ich da ja nicht zurückkehre. Ist das Rechtens? Viele Dank & freundliche Grüsse , Chrisi
Hallo, SIe haben Urlaub für alle Monate anteilig 1/12, in denen Sie nicht VOLLSTÄNDIG in EZ gewesen sind. Der Urlaub verfällt nicht. § 17 Abs. 3 BEEG: Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. urlaub von vor der elternzeit verfällt erst ende des folgejahres der rückkehr. von daher muss der AG diese auszahlen, wenn das arbeitsverhältnis endet. was bei dir der fall ist.
Chrisi81
Das hab ich mir auch gedacht, irgendwie wollen viele Arbeitgeber wenn man kündigt es versuchen
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader , da ich in meiner SS krankgeschrieben war konnte ich nicht meinen vollen mir zustehenden Urlaub bis zum Erziehungsurlaub nehmen. Stimmt es das mein AG den nicht auszahlen muß ausser ich kündige , sondern der Urlaubsanspruch bis zum Ende der EZ. erhalten bleibt und dann wieder zusätzlich mit einfließt? Vielen Dank im ...
Liebe Frau Bader, ich habe noch ein weiteren Ärger mit meinem Arbeitgeber. Ich habe nach 11 Jahren Betriebsgugehörigkeit, nach der Elternzeit 2 Wochen wieder gearbeitet, am 30.03 zum 30.04 betriebsbedingte Kündigung erhalten. Mein Arbeigeber gewägrt mir auch für die Zeit vom 17.03 bis 30.04 nur 3 Tage Urlaub. Ich bin davon ausgegengen das ich ...
Hallo Fr. Bader hab da noch eine frage, wenn ich am 3.9.12 nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehe, wieviel Urlaubstage würden mir dann zustehen? Wird das so berechnet als wenn ich neu anfange? Pro Monat 2 Tage oder wie?
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 19.06.2013. Am 20.06. ist somit mein erster Arbeitstag. Da ich erneut schwanger bin, ET 22.09.2013, wäre der letzte Arbeitstag vor MU Beginn der 09.08.2013. Ich werde Vollzeit in diesem Zeitraum arbeiten. Ich lese im Forum immer wieder Ihre Antwort, dass die Urlaubstage immer voll pro angefangener Mon ...
Hallo Frau Bader! Ich brauche mal Ihren Rat. Letztes Jahr im August kam unsere kleine Püppi zur Welt. Ich war ein Jahr in Elternzeit und habe diesen Monat wieder angefangen zu arbeiten. Vor und während der Schwangerschaft war ich in Vollzeit (6tage woche a 6st) beschäftigt und habe dies nun auf Teilzeit (5tage woche a 4.75st) umgeändert. Mit ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit