Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubstage nach Elternzeit, Kündigung

Frage: Urlaubstage nach Elternzeit, Kündigung

Chrisi81

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis einschließlich 10/09/21 in Elternzeit. Im November 2018 kam ich ins Beschäftigungsverbot. ( in der 24 Woche Ssw) Mutterschutzzeit war bis Mai 2019. In der Zeit hatte ich meinen Urlaub ( 3 Tage 2018 und 13 Tage 2019 nicht genommen) Jetzt endet bald die Elternzeit ( 10/09/21) habe zu dem Datum gekündigt und eine neuen Vertrag unterschrieben, in einer neuen Stelle. Nun sollen diese Urlaubstage ( aus 2018 & 2019) verfallen und ich soll keine Auszahlung dafür bekommen,nehmen kann ich sie ja auch nicht, weil ich da ja nicht zurückkehre. Ist das Rechtens? Viele Dank & freundliche Grüsse , Chrisi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, SIe haben Urlaub für alle Monate anteilig 1/12, in denen Sie nicht VOLLSTÄNDIG in EZ gewesen sind. Der Urlaub verfällt nicht. § 17 Abs. 3 BEEG: Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein. urlaub von vor der elternzeit verfällt erst ende des folgejahres der rückkehr. von daher muss der AG diese auszahlen, wenn das arbeitsverhältnis endet. was bei dir der fall ist.


Chrisi81

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Das hab ich mir auch gedacht, irgendwie wollen viele Arbeitgeber wenn man kündigt es versuchen


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