Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader , da ich in meiner SS krankgeschrieben war konnte ich nicht meinen vollen mir zustehenden Urlaub bis zum Erziehungsurlaub nehmen. Stimmt es das mein AG den nicht auszahlen muß ausser ich kündige , sondern der Urlaubsanspruch bis zum Ende der EZ. erhalten bleibt und dann wieder zusätzlich mit einfließt? Vielen Dank im vorraus V.Löder
Hallo, ja, dass stimmt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Ja das stimmt !
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