Hallo, mein Freund hat aus einer früheren Beziehung schon 1 Kind, hat aber aus persönlichen Gründen das sorgerecht damals ausgeschlagen. Nun haben wir zusammen ein weiteres Kind, quasi sein 2. Kind. Kann er nun das Kind aus früherer Beziehung als Zählkind angeben oder geht dies nur wenn er das Sorgerecht mit hat? Und ist dann immer die Familienkasse des aktuellen Wohnortes zuständig oder die wo zuerst Kindergeld bezogen wurde, da die Mutter mittlerweile in einem andern Bundesland lebt. Vielen Dank :) Mit freundlichen Grüßen Wiggi
von Wiggi am 19.12.2017, 13:33