polly9
Zuerst möchte ich Ihnen danken, dass Sie sich Zeit nehmen, die Fragen zu beantworten! Der Entbindungstermin ist Anfang Januar (1. Woche) 2019. Da ich selbständig tätig bin, wird wahrscheinlich das letzte Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage genommen. Handelt es sich dabei um das Jahr 2018 oder 2017? Denn Ende Dezember oder schon im November (im 8. oder 9. Schwangerschaftsmonat) werde ich höchstwahrscheinlich nicht arbeiten können. Gibt es eine Möglichkeit, das Jahr 2017 als Bemessungszeitraum zu nehmen? Schöne Grüße Palina
Hallo, 2018. 2017 geht , wenn das Kind Anfang 2019 geboren wird und Sie in 2018 MG o EG bezogen haben. Liebe Grüße NB
Dojii
Sollte das Kind 2019 geboren werden, gilt als letztes abgeschlossenes Wirtschaftsjahr das Jahr 2018. Solltest du Ende 2018 Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen, dann dürftest du auch 2017 als Grundlage nehmen, da Mutterschaftsgeld ein Verschiebegrund ist. Kommt das Kind früher, also noch in 2018, dann gilt das Jahr 2017 ohnehin als Grundlage.
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