Hallo Frau Bader, ich habe Elterngeld beantragt und wollte den Bemessungszeitraum geändert haben. Da ich mit meinem Mann eine PV-Anlage Betreibe. Diese läuft Ertragssteuerlich vom Finanzamt als Liebhaber. Wir machen keine EÜR nur eine Umsatzsteuererklärung. Nun haben wir von der L-Bank die Verschiebung des Bemessungszeitraum für das Elterngeld nicht anerkannt bekommen. Jetzt bekomme ich nur das Minimum an Elterngeld plus Kinderbonus. Da ich mich in Elternzeit vor der Geburt meines 3. Kindes befand. In dem verschobenen Zeitraum (2017) hätte ich von August bis Dezember gearbeitet. Nun möchte ich gerne wissen ob das so stimmt das ich keine Verschiebung bekomme wegen der Liebhaberei?
von Baluna4 am 19.02.2021, 22:04