Baluna4
Hallo Frau Bader, ich habe Elterngeld beantragt und wollte den Bemessungszeitraum geändert haben. Da ich mit meinem Mann eine PV-Anlage Betreibe. Diese läuft Ertragssteuerlich vom Finanzamt als Liebhaber. Wir machen keine EÜR nur eine Umsatzsteuererklärung. Nun haben wir von der L-Bank die Verschiebung des Bemessungszeitraum für das Elterngeld nicht anerkannt bekommen. Jetzt bekomme ich nur das Minimum an Elterngeld plus Kinderbonus. Da ich mich in Elternzeit vor der Geburt meines 3. Kindes befand. In dem verschobenen Zeitraum (2017) hätte ich von August bis Dezember gearbeitet. Nun möchte ich gerne wissen ob das so stimmt das ich keine Verschiebung bekomme wegen der Liebhaberei?
Hallo, entscheidend ist, was in dem ESt-Bescheid steht. Wenn es da als Hobby läuft (was ich komisch finde) ist es auch nicht berücksichtigungsfähig. Liebe Grüße NB
Dojii
Da Einkünfte/Verluste aus Liebhaberei nicht steuerpflichtig sind, darf die Elterngeldstelle sie auch nicht berücksichtigen. Dass der Bemessungszeitraum nicht verschoben wird, ist also leider korrekt, wenn im betroffenen Steuerbescheid keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ausgewiesen werden.
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