Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum Elterngeld

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld

Sunrise271

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Hallo Frau Bader, ich bin seit 01.01.2020 befristet für 12 Monate angestellt. Davor war ich leider Arbeitslos und davor im Mutterschutz auf Grund einer Totgeburt. Nun bin ich schwanger und der ET ist voraussichtlich der 17.02.2021. Der Mutterschutz beginnt am 05.01.2021. Bei mir wird es wahrscheinlich einen geplanten Kaiserschnitt geben. Wie ist das mit dem Bemessungszeitraum, wenn ich am 05.01. in Mutterschutz gehe, aber dann 1 oder 2 Wochen eher der Kaiserschnitt ist (als ET geplant)? Bleibt der Bemessungszeitraum dann bestehen laut Beginn Mutterschutz? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Der Bemessungszeitraum bleibt. Die kurze Lücke mit ArbGeld 1 Anfang 2021 wird mit 0 € berücksichtigt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Der Zeitraum bleibt gleich. Aber wenn ich es richrtig verstehe, hast du eine Lücke zwischen Vertragsende und Muschu (01. - 04.01.)?


Felica

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Melde dich auf jeden Fall in den nächsten Tagen beim AA. Eine Sperre wegen zu später Meldung wäre in deinem Falle fatal. Es darf keine Lücke zwischen VE und MS entstehen, da muss nahtlos ALG1 laufen.


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