annna_200
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mit folgende Frage beantworten: Im November 2020 habe ich mein erstes Kind bekommen. Da ich im Jahr 2020 über geringe Mischeinkünfte verfügt habe, ist Bemessungszeitraum zur Berechnung des Elterngeldes das Jahr 2019. Falls ich nun ein zweites Kind im Jahr 2023 bekomme und in den 12 Monaten vorher weiterhin selbstständige Einkünfte habe, ist Bemessungsgrundlage für das zweite Kind dann das Wirtschaftsjahr 2020 oder wie beim ersten Kind 2019 ? Ich beziehe Elterngeld-plus bis zum Februar 2022, daher wird ja das Jahr 2022 komplett ausgeklammert. Gleiches gilt für das Jahr 2021, da in diesem ebenfalls Elterngeld bezogen wird. Im Jahr 2020 (Oktober/November/Dezember) habe ich de Fakto kein Elterngeld bezogen, sondern nur das Mutterschaftsgeld plus den Arbeitgeberzuschuss, weil mein Nettoentgelt über dem Höchstsatz des Elterngeldes gelegen hat. Trotzdem werden mir ja aber für diese Monate Basis-Elterngeld-Monate abgezogen. Daher müsste nach meinem Verständnis auch das Jahr 2020 vollständig ausgeklammert werden und die Berechnung nach 2019 erfolgen. Ist dies korrekt ? Ich frage deswegen, weil mir vom Kalenderjahr 2020 zwei Lohnabrechnungen fehlen und ich diese dann jetzt noch einmal vorsorglich anfordern würde bei meinem Arbeitgeber, da mein Arbeitsverhältnis eventuell ausläuft. Falls die Berechnung aber nach 2019 erfolgt, kann ich mir die Nachfrage sparen. Für eine kurze Antwort, bedanke ich mich bereits jetzt.
Hallo, grds zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Sie können dann aber jedes Jahr ausklammern, in welchem Sie EG (bis zum 14 LM des Kindes) oder MG bezogen haben. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, das ist so korrekt. 2020 darfst du ausklammern wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld. 2021 und 2022 darfst du ausklammern wegen Elterngeldbezug in den ersten 14 Lebensmonaten (der 14. Lebensmonat endet im Januar 2022, das war also sehr knapp, passt aber). Du hast also die Wahl zwischen 2019, 2020 oder eben 2022 und kannst dich für das Jahr entscheiden, das dir das meiste Elterngeld einbringt. ;)
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?