Nera
Hallo liebes 'Rund-ums-Baby-Team',
ich bin aktuell mit meinem ersten Kind schwanger welches voraussichtlich mitte November auf die Welt kommt. Unsere Familienplanung wäre damit aber noch nicht abgeschlossen, deswegen nun zu meiner Frage.
Vor meiner Schwangerschaft habe ich 40 Std in Vollzeit gearbeitet. Aufgrund der Arbeitsumstände arbeite ich nun, seit ich in der 12ten Ssw bin, nicht mehr, da mir von unserem Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot erteilt wurde. Nach wie vor erhalte ich bis zum Beginn der Mutterschaftsfrist den vollen Lohnausgleich.
Geplant habe ich, ein Jahr in Elternzeit zu gehen und nach Beendigung dieser wieder in der 12ten Ssw zu sein, damit das Beschäftigungsverbot wieder greift und ich übergangslos weiterhin zu Hause das Kind betreuen kann (so genau lässt sich das sowieso nicht planen ).
Würde ich dann von meinem Arbeitgeber auch wieder den vollen Lohnausgleich bekommen?
Muss ich zwischendurch arbeiten um wieder Anspruch zu haben?
Und wie berechnet sich dann das Elterngeld?
Habe gelesen das die letzten zwölf Monate ausschlaggebend sind, das neue Elterngeld jedoch nicht aus dem alten entstehen kann. Würden dann nur die sechs oder sieben vom Arbeitgeber gezahlten Monate zur Berechnung hinzugezogen und die anderen sechs auf Null berechnet?
Schon mal vielen Dank für die Antworten
Sonnige Grüße
Nera
Hallo, so geht das nicht. Wenn die Elternzeit endet, müssen Sie dem Arbeitgeber wieder zur Verfügung stehen. Sie haben ja keinen Anspruch auf ein Beschäftigungsverbot, er kann Sie auch umsetzen, dann ist das erste Kind nicht betreut. Wenn er um die Situation weiß wird er das auch sicherlich tun. Liebe Grüße NB
misses-cat
Du bekommst kein BV wenn dein erstes Kind nicht betreut ist
MamaausM
Riskanter plan.... Wenn du nach einem Jahr nicht schwanger bist, musst du arbeiten. So wie vor der Schwangerschaft 2. für die Beanspruchung eines Vollzeit BV muss dein erstes Kind Vollzeit betreut sein. Die kk prüfen das nach
MamaausM
Elterngeld sind die 12 Monate vor Geburt wie beim ersten Kind. Monate mit EG werden bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt
Nera
Vielen Dank für die schnellen Antworten, @ Frau Bader, ich arbeite im schweren Handwerk, natürlich habe ich keinen Anspruch auf ein Beschäftigungsverbot, es ist aufgrund der Umstände in unserer Produktion aber üblich das eines erteilt wird. Auch hätte ich noch anghäuften Urlaub und Überstunden zur Verfügung um einen gewissen Zeitraum überbrücken zu können. @ MamaausM ja, riskant und auch nur eine aktuelle Überlegung wie es den gehen könnte. Wie oben schon erwähnt hätte ich etwas Spielraum zum überbrücken. Was bedeutet es denn Vollzeitbetreuung für ein Kind zu haben? Reichen da auch Großeltern oder andere Vetwandte? Und ist das nicht ein bisschen widersprüchlich, da ich die Vollzeitbetreuung ja dann wieder selbst übernehmen könnte. Sonnige Grüße Nera
MamaausM
Du hast auch keinen Anspruch auf Urlaub nach Elternzeit. Das kann der AG ablehnen. Klar wenn die Großeltern das leisten können und es bestätigen.
WonderWoman
der grund ist dass ein bv von einem tag auf den anderen aufgehoben werden kann. z.b. wenn du eine fehlgeburt hast oder der ag eine arbeit hat die du ausführen kannst. er muss (!!) dich nämlich auf jedem schwangerentauglichen arbeitsplatz im betrieb einsetzen wenn er einen hat und das wird von der kk die den spass bezahlt auch gelegentlich überprüft. der ag ist an der stelle nicht das problem. den meisten ags ist ein bv lieber als alles andere, weil die kk dann die kompletten kosten übernimmt und er auch besser planen kann als von einer au zur nächsten au. es ist die überprüfung durch die kk die zu problemen führen kann.
Nera
Über den Arbeitgeber mache ich mir tatsächlich keine Sorgen, das Verhältnis ist sehr gut und ich arbeite da schon seit 15 Jahren, ebenso wie mein Mann der dort noch länger arbeitet und auf sämtliche 'Baby Urlaube' verzichten wird um dem Betrieb weiterhin voll zur Verfügung zu stehen. Da das aktuell ja alles nur theoretisch ist, bin schließlich noch mit Kind eins schwanger, nochmal zum durchspielen: Ich bekomme mein Kind im November und beantrage EZ auf ein Jahr. Diese greift erst, ebenso wie das Elterngeld nach dem MS. Also bis zum 14 LM des Kindes. Daraufhin gebe ich das Kind zur Ganztags Betreuung zu den Großeltern und arbeite, sag ma mal, ne Woche (alles nur fiktiv) und teile meinem Arbeitgeber dann mit das ich in der 12 Ssw bin welcher mich dann wieder freistellt. Wäre das so möglich? Nur theoretisch. Nur für das Elterngeld bin ich zu blöd anscheinend...also, ich beziehe nach oben genanntem Beispiel 12 Monate Elterngeld bis zum 14 LM. Dannach 6 Monate Lohn bis zum erneuten Mutterschutz. Jetzt habe ich in den 12 Monaten vor der Geburt 6xLohn und 6xEG welcher ja ausgeklammert wird. Davor kommen aber wieder 6 bzw. 9,5 Monate EG und Mutterschaftsgeld. Werden die dann ebenfalls ausgeklammert? Und berechnet sich das ganze nur auf Lohn vor Geburt Kind eins und Lohn vor Geburt Kind zwei...Wieviel da 'ausgeklammert' wird versteh ich halt nicht so ganz. Nochmal, alles nur fiktiv aktuell. Sonnige Grüße Nera
MamaausM
Elterngeld beziehst du schon ab ersten Lebensmonat. Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden mit dem Elterngeld nämlich verrechnet. Du hast nur Anspruch auf 12 Monate Elterngeld. Die beiden anderen stehen deinem Mann zu. Nimmt er die nicht verfallen sie einfach. Bei einem Jahr Elternzeit endet diese immer auf einem Tag vor ersten Geburtstag. Nun bekomme doch erst mal das erste Kind und dann schaue weiter.
MamaausM
Beispiel ET Kind 1 - nov 21 ET Kind 2 - April 23 Beginn Mutterschutz in 3/23 EG bezug Kind 1 nov 21 - Okt 22 EG Zeitraum Kind 2 wäre Mai 22 bis April 23 Monat 3/23 und 4/23 fallen raus wegen Mutterschutz Monat Mai/22 bis Okt 22 fallen raus wegen Elterngeld Monat nov 22 bis febr 23 zählen mit Lohn Die ausgeklammerten Monate werden mit älteren Lohn Abrechnungen ersetzt.
Nera
Super, damit kann ich was anfangen, vielen Dank.
Mir war nicht bewusst das man die wegfallenden Monate dann einfach so mit älteren Lohnabtechnungen ersetzen kann. Die letzte wäre dann schließlich September 21,da ja im Oktober der Mutterschutz losgeht.
Da hab ich dann wohl was durcheinander gebracht mit dem 14 LM aber dann muss man das halt nach vorne verschieben .
Ein 'bekomm erstmal das erste und schau dann mal' ist zwar realistisch aber nicht gerade mein Lebensstil. Mir ist schon klar das ich das nicht alles auf den Tag genau durchtakten kann und die Dinge meist eh anders kommen. Dennoch möchte ich wissen ob das oben genannte Beispiel eine Möglichkeit wäre oder das einfach rechtlich oder ähnliches nicht umsetzbar ist. Hab die Dinge gerne im Griff und, wie jeder andere auch, finanzielle Verpflichtungen denen ich nachkommen muss, vllt ein paar mehr wie andere. Da ist ein, zwar bestimmt lieb gemeintes, 'schau doch erstmal' leider nicht drin.
Sonnige Grüße
Nera
MamaausM
Um deine ursprüngliche Frage zu beantworten.... Ab ersten Arbeitstag nach ez kannst du ein BV bekommen und dann daraus Lohn. Kinderbetreuung sichern Dieser Lohn zahlt dann wieder zum neuen Elterngeld. Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld (bei Basis 12 Monate bei egplus 14 Monate) werden ausgeklammert und durch frühere Lohne ersetzt.
Felica
Das Problem wird halt sein, das du sehr theoretisch dran gehst. Ich persönlich würde dir zB dazu raten, nimm nicht 1 Jahr EZ sondern, wenn du wirklich sehr zeitnah wieder schwanger werden willst. lieber 14 Monate. Gibt dir mehr Puffer. Klappt es schnell wieder, beendest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz und bekommst wieder das volle Mutterschaftsgeld. Klappt es nicht sofort nach dem Wochenbett mit der neuen Schwangerschaft - was recht wahrscheinlich ist - hast du diese 2 Monate mehr Puffer. Den beim neuen EG kannst du bis zu 14 Monate ausklammern. Umso wichtiger wenn es mit der neuen Schwangerschaft deutlich länger dauern sollte. EG nimmst du dann zum Teil als Basis und EG Plus. Kannst dann ja mit dem AG ausmachen das du, zum reinkommen, in den beiden letzten Monaten wieder in TZ einsteigst. Wichtig ist das du ab dem 15ten Lebensmonat des ersten Kindes wieder ein Gehalt bekommst oder du bereits wieder im Mutterschutz bist das ersetzt dann die welche durch die Ausklammerung wegfallen. Erfahrungsgemäß sind die Kleinen in den ersten Monaten der Betreuung auch öfters krank, selbst wenn Oma und Opa einspringen kein Faktor den man außer Acht lassen sollte. Das kann man mit TZ besser regeln. Sollte es klappen mit dem sehr schnellen wieder schwanger werden, wie gesagt EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Und das EG Plus, falls du diesen weg gehst, in Basis-EG ändern lassen und mögliche noch nicht genommene Monate auszahlen lassen. Solltest du extrem schnell wieder schwanger werden, also so schnell das dein Mutterschutz noch während deines Basis-EG-Bezugs anfängt, also bevor dein Kind den ersten Geburtstag feiert, dann beende zwingend der EG-Bezug zum neuen Mutterschutz. Die Monate welche du dann noch nicht genommen hast, plus die beiden Monate welche der Vater aktuell noch nicht plant zu nehmen, sollte er dann nehmen. Mit einem Säugling und dann noch Geburt des nächsten Kindes, werdet ihr es benötigen. Dann ist Papa auch sicher daheim wenn es mit dem zweiten los geht. Lässt Du EG und neuen Mutterschutz gleichzeitig laufen, wird das EG mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, genau wie jetzt beim ersten Kind.
Nera
Vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten und Informationen. Damit kann ich erstmal als Option arbeiten. Selbstverständlich werde ich auch andere Optionen in Betracht ziehen, die Möglichkeit sind ja unglaublich vielschichtig.
Sonnige Grüße
Nera
Nera
@ Felica
Zwar danke ich dir für eine weitere Option, ich glaub jedoch das du mein fiktives Beispiel nicht richtig gelesen hast.
Ich möchte im Anschluss an meine Elternzeit nicht in Mutterschutz gehen, sondern im Anschluss an meine Elternzeit, natürlich aus rein finanzieller Sicht, ein Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung erwirken. Das würde bedeuten das ich zum Ende der Elternzeit nicht im 8ten bzw 9ten Monat (sind ja 40 ssw) schwanger wäre, was ich ziemlich knapp bemessen fände, sondern im dritten.
Trotzdem vielen Dank
Sonnige Grüße
Nera
Dreikindmama
In meinen Augen ist dein Verhalten das Verhalten eines Schmarotzers. Was glaubst du, wer dein Gehalt im Beschäftigungsverbot bezahlt? Gruß Sylvia
mellomania
das was du vorhast ist sozialbetrug. :-) der AG kann dir arbeit geben die du annehmen muss. auch wenn das mit deiner qualifkation nichts zu tun hat. ein mitspracherecht hast du nicht. wegen so leute wie dir haben es frauen schwer, die echt probleme haben und ein bv benötigen. irgendwie ekelhaft
Ani123
Was machen Sie wenn sie nicht so schwanger werden wie sie planen? Das sollten sie auch bedenken, denn dann müssten sie ab dem 1. Geburtstag ihres Kindes VZ arbeiten. Da sie nur 1 Jahr EZ nehmen möchten können sie nicht einfach auf das 2. Jahr verlängern. Das geht nur mit Zustimmung des AG. Wenn Sie direkt 2 Jahre melden und z. B. nach 1 Jahr TZ in EZ gehen, was bei ihnen mit bis zu 32 Wochenstunden möglich ist, würden sie beim BV das TZ-Gehalt bekommen. Zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden sie dann die EZ um das Mutterschaftsgeld in VZ-Höhe zu bekommen. Z. B. können sie auch EGplus nehmen. Z. B. nehmen sie 6 Monate Basis-EG und 12 Monate EGplus. Während des Betruges dürften sie auch TZ arbeiten. Und wenn ersichtlich ist, dass EG und Mutterschaftsgeld übereinander kommen würden lassen sie sich das restliche EG vorher als Einmalzahlung auszahlen.
Felica
Doch, das habe ich verstanden. Aber so wie ich es zwischen den Zeilen herausfallen habe ist die Option grosseltern nur eine notoption. Eigentlich planst du dank BV daheim zu bleiben und selbst zu betreuen. Und beim nächdze EG das bestmöglichste herauszuholen. Also das gleiche wie beim ersten Kind. Nun nehmen wir an, du bekommst einen KS. Dann musst du mindestens 1 Jahr warten bevor du überhaupt wieder schwanger werden darfst. Schon wird es schwierig mit dem BV direkt im Anschluss. Dazu kommt, du musst dich bei der ersten Meldung der Ez verbindlich für 2 Jahre festlegen. Meldest du nur ein Jahr, dann kann der AG einer Verlängerung widersprechen. Dann bleibt im blödesten Fall nur Kündigung. Den Grosseltern können ausfallen. November als Start bei der Betreuung über Krippe, Kita oder TaMu ist auch doof, die meisten Einrichtungen nehmen nir im August neue Kinder an. Davon ab müsstest du in vielen Gegenden dein Kind zur Geburt dort schon anmelden. Ich habe 2 Kinder. Bei keinem ist die EZ so gelaufen wie geplant. Jetzt beim zweiten war es extrem, da durfte ich plötzlich nebenbei in der Familie pflegen und Corona kam dazu. Beim erste ist damals Oma die auch zur Betreuung mit eingeplant war an Krebs erkrankt und bald verstorben. Da kam im Januar die Diagnose, im September war Beerdigung. Den zugesagte KiGa-Platz nutzte uns ichts mehr, weil Umzug und damit neuer Platz. Ein paar Fragen unter deiner ist eine Userin welche das EG extra hat wandeln lassen in plus. Dann hat es schneller geklappt mit dem nächsten als geplant. Nun durfte sie EG zurück zahlen. Du siehst, man kann viel planen. Es kommt aber selten so. Und auf solche Dinge sollte man vorbereitet sein. Deshalb mein Rat, melde 14 Monate an. Mit dem Zusatz das di planst nach einem Jahr in TZ zu arbeiten. Um besten Fälle testet du wenige Tage vor dem ersten Geburtstag oder danach positiv. Dann änderst du das EG oder auch nicht, je nach Umfang der TZ, gehst mit bis zu 32 Std die Woche in TZ innerhalb der EZ arbeiten oder bekommst darüber ein BV. Falls nicht, gibt es dir Puffer für mögliche Dinge die nicht planbar sind.
Nera
Zunächst einmal möchte ich nochmal betonen das es aktuell nur fiktiv ist. Dann sehe ich da auch ehrlich gesagt kein Schmarotzer Verhalten, ich bezahle mich schließlich selbst, da ich jahrelang meine Krankenkassenbeiträge gezahlt habe, welche für den Ausfall aufkommt, und ungefähr nie krank bin oder andere Leistungen davon in Anspruch nehme. Da gibt es schlimmeres, die die sich einmal alle zwei Wochen wegen Schnupfen krankschreiben lassen oder grundsätzlich ne Montagsallergie haben. Rein rechnerisch ist es ja auch egal ob ich zwei Jahre nehme, wieder arbeite und dann wieder zwei Jahre nehme, zahlen muss die Kk in beiden Fällen ein halbes Jahr. Auch sehe ich keinen Sozialbetrug. Der Betriebsartz selbst wird mich freistellen, da es bei uns in der Produktion so üblich ist. Es ist ja nicht so das ich zu meinem FA renne und um ein BV bettle. Und wäre das nicht geplant, sondern zeitlich rein zufällig so wäre das ja auch kein Betrug oder? Klar kann das die Kk dann prüfen, eine Betreuung durch die Großeltern ist durchaus realistisch, wäre dann nur eben nicht mehr notwendig. Und das sich jeder für sich selbst versucht unter gegebenen Umständen das beste rauszuholen ist ja wohl verständlich. Jeder muss finanziellen Pflichten nachkommen. Dann doch das beste rausholen was geht. Es kommt eh meist anders als geplant. Sonnige Grüße Nera
HeyDu!
Nera, lass Dich nicht beirren. Plan passt. Der Hinweis das mind. 2 Monate EG "wegfallen" für die Zeit des Mutterschutzes kam ja bereits. 1 Jahr EZ endet also am Tag vor dem 1. Geburtstag, 24 Uhr. Sorg halt dafür, dass Betreuung für Kind 1 da ist und sei bereit zu arbeiten, falls die gewünschte Schwangerschaft nicht eintritt. Gut geplant ist kein Betrug, nur eben klug durchdacht. Manche legen einfach los, andere schauen, was das Optimalste wäre, dies ist kein Verbrechen. Letztlich entscheidest ja nicht Du sondern der AG über ein BV.
WonderWoman
so ein blödsinn! und was das smily hinter dem satz soll frage ich mich auch. findest du diese anschuldigung lustig? oder ist dir insgeheim klar, dass das blödsinn ist? ja, sie reizt die möglichkeiten aus und das kann ihr auf die füsse fallen, wenn die ss nicht wie geplant eintritt oder der ag einen schwangerschaftskonformen arbeitsplatz findet. aber von sozialbetrug ist das meilenweit entfernt. was wäre denn der unterschied, rein finanziell für die kk, wenn sie brav ein jahr arbeitet nach der ez und dann erst schwanger wird und ein bv bekommt? das ist doch gehupft wie gesprungen. bv ist bv, der zeitpunkt ist irrelevant für die kosten.
Mitglied inaktiv
Weisst du es immer noch nicht, dass mellomania immer und überall betrug wittert und es nicht lassen kann, das zu unterstellen? Btw, kann man gratulieren?
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