Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

volles Gehalt bei halbem Beschäftigungsverbot während Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: volles Gehalt bei halbem Beschäftigungsverbot während Teilzeit

Benta

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Hallo, ich habe einen Vollzeitvertrag, bin aber seit 2 Jahren in Teilzeit-Elternzeit mit 15h/Woche, die an 3 festen Tagen erfolgt (=3x5h). Seit 1.10.22 wurde diese vertraglich auf 24h/Woche erhöht, auch an 3 festen Tagen (=3x8h). Nun habe ich Ende September durch erneute Schwangerschaft ein halbes Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin erhalten und darf seit dem maximal 4 Stunden am Tag arbeiten. Die Personalstelle hat gefragt ob ich meine Stunden auf 4 oder 5 Tage verteilen möchte aber das habe ich verneint weil ich nur an den 3 festen Tage arbeiten kann und eben nur 3x4h die Woche gearbeitet. Nun habe ich im Oktober deutlich zu wenig Gehalt bekommen. Dürfen Sie mein Gehalt kürzen bzw verlangen, dass ich an den anderen Tagen auch arbeite? Danke im Voraus Benta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ganz entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wenn dort tatsächlich die drei Tage mit der Vollzeit von 8 Stunden geregelt ist, müssen sie an diesen drei Tagen nur halbe Tage arbeiten und bekommen weiter den vollen Lohn. Wenn jedoch dort steht, dass auch eine andere Regelung möglich ist oder ähnliches, müssen Sie eben an fünf Tagen kommen. Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Hallo, schau noch einmal genau in den Vertrag. Wenn dort drei Tage festgelegt sind, bekommst du genau den Verdienst, der festgelegt ist.


Benta

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Danke für die Antwort. So lautet der Vertrag: „Es wird eine wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden vereinbart. Soweit im Einzelfall nichts anderes angeordnet wird, wird die Arbeitsleistung am Mo, Di und mi erbracht.“ Es wurde ja nichts angeordnet sondern lediglich gefragt ob ich mehr Tage arbeiten möchte. Auf meine verneinende Antwort, wo ich auch gefragt habe ob dies Auswirkungen auf mein Gehalt hat kam keine weitere Antwort. Urlaubstage habe ich auch nur 3/5 bekommen.


cube

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per Vertrag kannst du eben auch an anderen Tagen eingeteilt werden und dem hast du mit der Unterschrift auch zugestimmt. Selbst, wenn der AG es nun nochmal ganz offiziell anordnen würde, könntest du ja offenbar gar nicht entsprechend arbeiten. Und damit ist der AG dann im Recht, das Gehalt entsprechend zu kürzen. Und ehrlich gesagt, kommt er dir damit sogar - meiner Meinung nach entgegen: er könnte auch darauf bestehen, dass du an 5 Tagen arbeiten kommst, also den vertraglich vereinbarten Einzelfall (dein Teil-BV) geltend machen. Und dann wärest du diejenige, die ihren Vertrag nicht erfüllen kann.


Benta

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Bisher wurde es aber nicht angeordnet, also müsste ich für Oktober mein normales Gehalt bekommen und die Differenz müsste nachgezahlt werden. Wenn er es jetzt anordnen würde dann würde ich es mir natürlich so einrichten, bevor das Gehalt gekürzt wird. Möglich ist das schon, natürlich mit Mehraufwand. Ich warte jetzt mal ab was die Gehaltsstelle sagt.


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