Kanonenkugel
Sehr geehrte Frau Bader, eine Freundin erzählte mir gerade, dass man, wenn man in der Elternzeit ab dem zweiten Jahr Teilzeit arbeite und dank schwanger werden würde, man wieder für das zweite Kind Elterngeld in Höhe der Vollzeitstelle bekommen würde. Mich würde interessieren, ob das stimmt. Viele Grüße
Hallo, das Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgenommen werden Monate mit MG und Basis-EG. Um das Elterngeld in Höhe der Vollzeitstelle zu bekommen muss man das zweite Kind also kurz nach dem ersten Geburtstag des ersten Kindes bekommen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, das stimmt nicht. Es zählt immer das Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Nur Elterngeld aus dem ersten Jahr wird durch altes Einkommen ersetzt.
malini
Meinte sie vielleicht das Mutterschutzgeld? Das bekommt man in Vollzeithöhe, wenn man die EZ zum neuen Mutterschutz hin beendet.
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