Alya_78
Hallo mein Mann und ich haben Kinderwunsch für die nahe Zukunft. Ich arbeite Vollzeit als Erzieherin in einer Krippe und bin nun bald mit meiner Probezeit durch. Die Stelle ist befristet auf 2 Jahre, da ich eine Elternzeitvertretung mache. Wenn ich nun schwanger würde, käme ich sofort ins BV. Bekomme ich trotz der befristeten Stelle mein volles Gehalt bis zum Geburtstermin? Mit freundlichen Grüßen, Alya.
Hallo, der Vertrag wird trotzdem auslaufen. Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Beschäftigungsverbotes bis zur Beendigung des Vertrages oder, falls dies er ist, bis zu Beginn des Mutterschutzes den vollen Lohn weiter bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Woher willst du wissen, dass du sofort ins BV kämst? Du bist nicht mal schwanger. Die meisten Infektionskrankheiten sind impfpräventabel. Geh zum Betriebsarzt, laß dich jetzt impfen, solange du noch nicht schwanger bist.
Alya_78
Ich weiß von dem BV sicher, da es eine Stelle in einer Krippe ist und Kinder unter 3 Jahren einen Virus haben können, der für Schwangere gefährlich sein kann. Außerdem wäre ich in der Einrichtung nicht die erste Person, die bei Eintritt einer Schwangerschaft ein BV ausgesprochen bekäme.
Mitglied inaktiv
Gegen diesen Virus sind 50% der jungen Frauen bereits immun. Das muss der Betriebsarzt feststellen. Es gibt kein "automatisches BV".
cube
Ja, du bekämst im Falle eines BV´s volles Gehalt. Dennoch hat uriah recht: ein automatisches BV gibt es nicht.
HeyDu!
Uriah, akzeptiere endlich, dass es dies in der Praxis sehr wohl automatisch gibt. Beantworte die Frage und gut. Dein Kampf/ Engagement ist pure Zeitvergeudung. Wenn BV, dann gibt's "Vollzeitgeld" bis zum regulären Mutterschutz. Voraussetzung, die Befristung ist zu der Zeit noch nicht rum.
HeyDu!
Wir alle haben doch eh keinen Einfluss darauf, ob die Frauen ein BV erhalten. Ich wette 75 % aller Frauen die hier täglich belehrt werden, haben am Ende dennoch ihr BV und lachen über das hier Geschriebene.
Felica
Nicht ganz so. Falls du ein BV bekommst, dann gibt es das Gehalt entweder so lange wie dein Vertrag läuft, oder aber bis zum Mutterschutz. je nachdem was eher eintritt. EZ steht dir nur solange zu wie du noch einen AG hast, endet das Arbeitsverhältnis endet auch deine EZ. Du bist dann noch solange krankenversichert wie du EG bekommst. Achtung, je nachdem wer das BV ausstellt und wie lange das läuft, hast du in dem Falle das zwischen Vertragsende und Geburt eine Lücke entsteht ein ernsthaftes Problem. ist das BV auf Dauer des Vertrages befristet, alles OK. Falls darüber hinaus, hast du wenn es übel kommt keinen Anspruch auf irgendwelche Gelder. Auch nicht auf ALG1. Damit wärst du dann auch nicht mehr versichert.
Alya_78
Danke an diejenigen, die tatsächlich versucht haben, meine Frage zu beantworten.
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