Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lang arbeiten um Anspruch auf volles Gehalt in BV nach Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie lang arbeiten um Anspruch auf volles Gehalt in BV nach Elternzeit?

RebeccaLK1986

Beitrag melden

Hallo Frau Bader. Es ist so, mein Mann und ich möchten gerne ein zweites Kind. Ich bin noch in Elternzeit (2 Jahre Elterngeld Plus ) bis April 2019. Es ist so das ich davon ausgehe wieder ein BV von meiner Chefin zu bekommen, da ich das in der 1 Schwangerschaft auch von ihr bekommen habe. Nun zu meinen Fragen. 1. Wenn ich jetzt in der Elternzeit noch schwanger werde und meine Chefin mir wieder ein BV ausspricht bekomme ich trotzdem voll 30std Woche mein Gehalt gezahlt obwohl ich nicht einen Tag gearbeitet habe? 2. Muss ich meine Elternzeit vorzeitig beenden um mein Gehalt zu beanspruchen? 3. Wie würde es sein wenn ich meinen Vertrag auf 450€ Job neu verhandel und dann das BV bekomme und auch keinen tag gearbeitet habe? Danke schön, schon mal im voraus. RebeccaLK1986


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es gelten neue Regeln für das BV, Ihr AG soll Sie eher umsetzen. 1. Ab dem ersten Tag nach der EZ, wenn K1 betreut ist. 2. Das geht nicht 3. s. 1 Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

zum einen sollte man nie mit einem bv rechnen. die bedingungen haben sich zum glück sehr verschärft, deine chefin muss erst versuchen alels möglich zu machen, dass du, wenn auch an einem ersatzarbeitsplatz, weiterabeiten kannst. erst wenn das nicht geht, erhälst du ein bv. ABER eben nur, wenn du arbeitest. in der reinen elternzeit natürlich nicht. du kannst diese auch natürlich NICHT vorzeitig beenden, um in ein bv zu gehen. du kannst die elternzeit nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden, sollte dieser in der elternzeit beginnen. wenn du arbeitsest in der elternzeit, auch auf 450 euro basis, und du erhälst ein bv, erhälst du den lohn, den du ohne bv bekommen würdest, also 450 euro.


Felica

Beitrag melden

Jetzt schwanger zu werden würde zudem bedeuten das du weit weniger Elterngeld bekommst. Du hast ja kein neues EG erarbeitet. Schon wenn ihr also wieder mehr wie den Mindestsatz haben wollt, würde ich erst wieder arbeiten und dann schwanger werden. Sonst musst du mit Nullrunden rechnen. Davon ab gibt es das BV auch nur dann nach der EZ, wenn du eine Kinderbetreuung in dem Umfang nachweisen kannst in dem Du dann arbeiten müsstest. Ebenso nur dann wenn dein AG wirklich keine Ersatzarbeit hat, was immer unwahrscheinlicher seit der Gesetzesänderung in diesem Jahr wird. Wird auch enger kontrolliert, die entsprechenden Ämter prüfen das inzwischen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo zusammen. Ich weiß die Frage habe ich schon öfter gestellt. Aber ich brauche dringend noch mal einen fachlichen Rat da, ich total verunsichert bin. Trete ab Nov. eigentlich wieder meine Vollzeitstelle an. Am 13.11 wäre mien erster Arbeitstag. Aufgrund einer Gefährdung für mich und das Baby will mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot geben. Wi ...

nach meiner Elternzeit soll ich meine Überstunden noch abbauen das sind ca 9 Wochen bekomme ich in dieser zeit mein volles gehalt oder nichts

Hallo, ich habe gleich 2 Fragen: 1) Meine Elternzeit von Kind 1 endet Mitte Oktober nach 14 Monaten (alleinerziehend). Nun bin ich erneut schwanger und es sieht so aus, dass ich für die 4 Monate bis zum nächsten Mutterschutz nicht mehr arbeiten darf. Sollte ich also nach Beendigung meiner Elternzeit von Kind 1 direkt in ein Beschäftigungsverb ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...