A. Monahan
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe drei in Irland geborene Kinder, 7 J.,6 J. und 18 Monate und hoffe nach 15 Jahren in Irland nach Deutschland zurueckzukommen. Ich bin alleinerziehend und frage mich, ob mir eine Unterstuetzung zusteht bei meiner Rueckkehr. Ich bin noch in Deutschland gemeldet, aber meine Kinder haben nur die irische Buergerschaft. Koennten Sie mir ausserdem bitte jemandem mit Erfahrung im internationalen Familienrecht empfehlen? Vielen Dank. A. Monahan
Hallo, H IV u KG Liebe Grüße NB
Pamo
Wenn du zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsbürgerin warst, dann haben deine Kinder über dich (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft per Geburt erworben und sich nun Doppelbürger. Du kannst ihnen am deutschen Konsulat einen deutschen Reisepass ausstellen lassen - nach meiner Erfahrung wesentlich unkomplizierter als dies in D erstmalig zu tun wo es bereits an der Undeutschheit der Geburtsurkunde scheitern kann.
peekaboo
Dir bleiben dürfen (Aufenthaltsbestimmungsrecht)... ansonsten kann er Dir da wunderschön einen Strick draus drehen
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