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Sehr geehrte Frau Bader, wie sieht meine soziale/rechtliche Situation nach Ablauf meines Anspruchs auf Arbeitslosengeld aus? - Familienstand: verheiratet - voraussichtlicher Entbindungstermin: 30.Juni 2001 - Mutterschutzfrist beginnt voraussichtlich am 15.Mai 2001 - bis Ende April 2001 Arbeitslosengeld - bis dahin werden noch Beiträge in eine gesetzliche Krankenversicherung gezahlt - Frage: Antrag auf Arbeitslosenhilfe sinnvoll, obwohl Ehegatte Einkommensgrenze übersteigt? - Frage: Bin ich nach Ablauf des Anspruchs auf ALG über meinen Mann mit familienversichert? Oder wie ist dann meine Krankenversicherung geregelt? - Bekomme ich, wenn ich familienversichert bin, Mutterschaftsgeld oder gibt es dann in jedem Fall nur ein einmaliges Entbindungsgeld? Vielen Dank im voraus.
Liebe Anja, Ihre Frage ist so speziell gestellt, daß ich mit dem Gesetz in KOnflikt komme, wenn ich genau darauf eingehe. Ich antworte deshalb aallgemein und hoffe, Ihnen trotzdem zu helfen: Arbeitslose Frauen, die Arlosengeld oder Arblosenhilfe beziehen´und deshalb gesetzl. kk-versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld. Ansonsten muß man 10.-4 Monat vor der Entbindung mind. 12 Wo. eigenständig gesetzl. kk-versichert sein Fragen Sie mal bei Ihrer KK, wie Sie sich speziell am besten verhalten. Gruß, NB
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