Minime2020
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in folgender Situation. Ich bin Minijoberin und verheiratet. Ich bekomme weder Lohnfortzahlung oder Urlaub bezahlt. Mein Mann und ich wünschen uns ein Baby. Wir sind auch schon am basteln. Leider hat es bisher nicht geklappt. Ich habe Diabetes Typ 2 wenn ich schwanger werde und ich gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann bekomme ich trotzdem Gehalt? Wer zahlt das? Und was wenn sich mein Arbeitgeber wehrt mir das zu zahlen? Wie sieht es mit Elterngeld aus und bei Mutterschutz? Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir ein bisschen Licht ins dunkle bringen würden. Ich würde gerne wissen was meine Rechte sind und was ich unternehmen kann wenn mein Arbeitgeber streikt. Mit freundlichen Grüßen Minime2020
Hallo, Sie bkeommen bei eienm BV weiter Lohn. Wenn es aber ein AU ist, nach 6 Wochen kein Krankengeld. Sie haben Anspruch auf Urlaub u Lohnfortzahlung. EG bekommen SIe auch. Liebe Grüße NB
misses-cat
Nein bekommst du nicht, du solltest versuchen auf Teilzeit angestellt zu werden dann hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung
Felica
Ja und nein. Ja, du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings nicht auf Krankengeld von der Krankenkasse. Dafür müsstest du selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein, das gilt auch für Mutterschaftsgeld. Anspruch auf Elterngeld hast du, das wird aber bei einem 450€ Job nicht wirklich über dem Mindestsatz von 300 € liegen. 300 € bekommt aber jeder, selbst dann wenn gar nicht gearbeitet. Anspruch auf Mutterschutz hast du genau wie alle anderen Schwangeren. Im Falle das ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden würde, würdest du normal das weiter bekommen was du auch ohne bekommst. Maßgeblich ist bei schwankendem Gehalt die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft, bei festem Gehalt das was normal bezahlt wird. Auch Anspruch auf Elternzeit hast du. Mein Rat wäre aber auch auf TZ aufzustocken. Schon wegen Krankengeld, Rentenansprüche und Arbeitslosengeld. Den die komplette soziale Absicherung in dem bereich fällt weg als Minijobber. Und bei einem Mindestlohn von 9,35 € ist man ja mit 15 Stunden die Woche schon im TZ-Bereich. Du solltest da auch an später denken.
Minime2020
Hallo, danke erstmal für deine Antwort. Ich habe mir schon gedacht das ich auch Rechte habe. Was ist denn wenn sich mein Chef quer stellt. Das muss ich wahrscheinlich zum Anwalt. Was kostet denn so ein Anwalt wenn ich möchte das er einen Brief an meinen Chef schreibt? Weißt du das zufällig? LG
misses-cat
Du klärst doch aktuell nicht deine Rechte ein, aktuell würde dir schon bezahlter Urlaub und co zustehen! Ein Brief vom Anwalt mit Beratung kostet Mal eben locker ein paar hundert Euro, je nachdem wo ihr wohnt. Ein BV wegen Diabetes Typ 2 gibt es nicht, nach sechs Wochen wärst du aus der Lohnfortzahlung, die er freiwillig sicher nicht zahlt. Dann wären wir wieder beim Anwalt und glaube mir jeder Anwalt der sich nicht nur an dir bereichern will wird dir von abraten groß zu klagen, selbst wenn du gewinnst deinen Teil der Kosten musst du selber tragen bei Arbeitsrecht. Oder habt ihr ne Rechtschutz?
mellomania
ein bv wegen diabetes gibt es nicht. warum gehst du davon aus? schau dass du tz arbeiten kannst und nicht nur GB. schau erstmal nach deinen möglichkeiten bevor du zum anwalt rennst. das kommt auch beim AG nicht gut. und arbeiten tust du ganz normal auch mit diabetes.
Felica
Wenn solltest du mich ansprechen, denn ich habe die TE der auch auf ein BV hingewiesen und welche Rechte sie in dem Falle hat. das gehörte für mich zu einer vollständigen Antwort dazu. Also mal runter mit der Schnappatmung.
Felica
Ja, du könntest zum Anwalt, aber das kostet wenn du nicht rechtsschutzversichert bist. Keine Ahnung wie viel, da ich versichert bin. ich würde aber deshalb auch nicht zum Anwalt rennen sondern erst einmal beim AG anfragen. Viele wissen es nicht besser. Allerdings, solange du nicht schwanger bist kann er dich auch recht einfach kündigen. Und bisher hast du es ja scheinbar hingenommen. Eigentlich steht das auch alles auf der Seite der Minijobzentrale.
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