Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich Elterngeld weitergezahlt auch wenn mein Arbeitsvetrag ausläuft?

Frage: Bekomme ich Elterngeld weitergezahlt auch wenn mein Arbeitsvetrag ausläuft?

claudia86

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Hallo Frau Bader, im Moment bin ich leider arbeitslos plane aber ein Kind zu bekommen. Somit stellen sich einige Fragen bei mir. Ist es richtig, dass ich während der Probezeit nicht gekündigt werden darf? Nehmen wir mal an ich werde schwanger und während meiner Elternzeit läuft mein Arveitsvertrag aus. Wie läuft das dann mit dem Elterngeld ab? Bekomme ich das wie zuvor weitergezahlt oder fällt das dann weg und ich bekomme ALG I oder II ? Wenn ich zu Beginn der Elternzeit schon arbeitslos bin -also während der Schwangerschaft mein Vetrag ausläuft- dann bekomme ich kein Elterngeld sondern ALG I oder? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, auch in der Probezeit besteht Kü-Schutz 2. Sie bekommen dann weiter EG, ArbGeld I nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüsse, NB


Julisa

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Solltest du bis zur Geburt keinen Job bekommen , bekommst du 12 Monate ( + 2 Vätermonate) den Sockelbetrag 300,00 an Elterngeld. Arbeitest du vorher kann das dein Elterngeld erhöhen. Läuft dein Arbeitsvertrag während der Elternzeit aus bekommst du das EG trotzdem weiterhin wie gewohnt weiter. ALGI gibt es nur wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, sprich du eine sichere Betreuung für dein Kind nachweisen kannst.


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