Melanie79
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeld für Rückkehrer. Ich habe die letzten 2 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Mein Vertrag Wird 10 Wochen vor der Geburt meines Kindes im Sommer auslaufen. Dann möchte ich zurück nach Deutschland kommen. Die ersten 4 Wochen vor dem Mutterschutz werde ich arbeitssuchend gemeldet sein. Meine frage ist wie sich das Elterngeld auf Grund der Tätigkeit in der Schweiz und den 4 Wochen Arbeitslosigkeit berechnet. Vielen dank für ihre Antwort. Grüße Melanie
Hallo, ich meine, es wird auch angerechnet. Aber die Arbeitslosigkeit zählt als null Liebe Grüsse,
Mitglied inaktiv
Du wirst nur den Mindestsatz von 300€ bekommen. Dein Schweizer Einkommen wird nicht angerechnet, da Du nicht ins deutsche Steuersystem eingezhalt hast. LG Sabine
Melanie79
Aber ich meine irgendwo gelesen zu haben das in der Schweiz versteuertes Einkommen dem in Deutschland versteuertem Einkommen gleichgestellt wird. ich frage mich ob der Monat Arbeitslosigkeit sich negativ auf das Elterngeld auswirkt. Lg Melanie
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