Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich den Mindestsatz EG trotz Still-BV?

Frage: Bekomme ich den Mindestsatz EG trotz Still-BV?

Diskja

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich nach der Geburt unsere Tochter in einem Still-Beschäftigungsverbot für meinen 25-Wochen-Stunden-Job. Ich habe somit keine EZ beantragt. Beim Antrag auf EG habe ich auch das Einkommen aus dem BV angegeben und es wurde in der Berechnung berücksichtigt. Lt. dem vorläufigen EG-Bescheid erhalte ich trotzdem die 300€ Mindestelterngeld zzgl.des Geschwisterbonus. Wenn ich am Ende des Bezuges meine Abrechnungen vom AG einreiche, rechne ich damit, dass ich die 375€ zurück zahlen muss. Meine Frage: Erhält den Mindestsatz an EG jeder - egal wieviel er in der EZ oder durch ein Still-BV verdient? Vielen liebe Grüße Diskja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein. Ohne Elternzeit kein Elterngeld. Sie werden das in der Tat zurückzahlen müssen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich kann mich echt irren, aber MUSS man sich in EZ befinden? Die TE arbeitet ja eh weniger wie 30 Std die Woche. Es gibt ja auch genügend Leute welche keine EZ beantragen - weil kein AG, weil Selbstständig usw -die aber trotzdem EG bekommen. Voraussetzung ist doch meines Wissens nach das man nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet für EG. Oder irre ich jetzt?


Diskja

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Vielen Dank - genau damit hab ich auch gerechnet. Ich frag mich nur, wieso die EG-Stelle das dann alles berechnet und zahlt, wenn es eh klar ist, dass ich keinen Anspruch darauf habe? Ich hab ja von meinem BV erzählt.


Lina_100

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Weil die EG Stelle vermutlich davon ausgeht, dass Sie Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dann hätten Sie Anspruch auf Eltergeld. LG


Sternenschnuppe

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Warum auch immer. Könntest Du übermorgen überhaupt arbeiten gehen 25 Stunden die Woche ? Ansonsten sehe ich es auch so,dass die 300€ jeder bekommt. Bekommt ja auch eine Hausfrau ohne Arbeitgeber.


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