Jenny2212
Ich arbeite als Erzieherin in der Kinderkrippe mit Kindern von 0-3 Jahren, aktuell befinde ich mich in der 6 SSW nun soll ich demnächst in den Hort wechseln. Aktuell arbeite ich in der Krippe 40 Stunden und das ist im Hort nicht mehr möglich wo nach werde ich bezahlt. In meinem Arbeitsvertrag steht drin das 30 flex Vertrag habe und sie mich jederzeit nach Bedarf hochsteigen können. Da im Hort keine Mehrarbeit mehr möglich ist hab ich Angst das ich weniger Geld habe, weil die Zeit wird ja auch für mein Elterngeld eingerechnet.
Hallo, Sie bekommen das, was Sie als Durchschnittslohn in den letzten 3 Mo. vor Eintritt der Schwangerschaft hatten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst mindestens das vertraglich vereinbarte Gehalt; ansonsten das was du die drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft im Durchschnitt verdient hast. Je nachdem was höher ist.
chrissicat
Warum wirst du versetzt? Wegen der Schwangerschaft oder unabhängig davon?
Mitglied inaktiv
Sie wird versetzt, vermutlich weil sie bestimmte Immunitäten für die Krippe nicht hat, die sie aber im Hort nicht benötigt. Das ist zum Schutz des Ungeborenen, d.h. Beschäftigungsbeschränkungen aus dem Mutterschutzgesetz.
chrissicat
Aber genau das geht für mich nicht klar aus dem Text der Fragestellerin hervor, macht aber eben den entscheidenden Unterschied. Sie schreibt, dass sie "demnächst" in den Hort wechseln soll und dass sie schwanger ist, aber nicht, dass der Wechsel aufgrund der Schwangerschaft ist. Das kann sein, muss aber nicht. Es macht einen Unterschied, ob der Wechsel aufgrund der Mutterschutzregelungen stattfindet oder ob der Wechsel eh hätte stattfinden sollen.
cube
Das Problem sehe ich im Vertrag - denn der läuft über 30 Std. fix und Aufstockung nach Bedarf. 40 Std. sind vertraglich eben nicht garantiert und dementsprechend hast du keinen Anspruch meiner Meinung nach. Etwas anderes wäre es, wenn der AG dich im Rahmen eines BV´s in den Hort versetzt - dann würde das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate gezahlt. Deine Frage hört sich aber eher so an, als wenn diese Versetzung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat? (von wegen "demnächst versetzt werden" - wäre ja beim BV eher sofort)
Felica
Genau darüber bin ich auch gestolpert. Bei Versetzung wegen Schwangerschaft müsste diese sofort erfolgen, nicht erst demnächst. Ansonsten gilt das die TE halt im Zweifel beweisen muss das sie ohne Schwangerschaft für 40 Std eingesetzt worden wäre, sonst gelten die 30 Std würde ich auch meinen. Eien Schwangerschaft bedeutet zwar man darf nicht schlechter gestellt werden, aber eben auch nicht besser wie ohne..
Jenny2212
Da meine Frauenärztin noch kein Embryo sehen konnte hat sie die Schwangerschaft noch nicht bestätigt. Ich muss noch ein bisschen warten. Weiß aber das ich nicht mehr in die Krippe darf aber erst wenn es bestätigt ist deswegen hab ich keine andere Wahl gerade noch in der Krippe zu arbeiten
cube
Die Versetzung wäre dann ja ein Teil-BV, welches der AG auf Grund fehlender Immunität ?ausspricht und eben auch nur auf Grund der Schwangerschaft versetzt. Dann müsstest du meines Erachtens nach auch im Hort ein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate erhalten. Auf Basis dieses Durchschnittsgehaltes würde dann auch das EG errechnet.
Mitglied inaktiv
Wenn du einen positiven Test in der Hand hast, dann sagst du dem Arbeitgeber dass du schwanger bist und sie werden dich bis dahin nicht in der Krippe einsetzen dürfen. Im Hort ja, aber nur mit einer Rötelnimpfung im Impfpass. Das ist das Mindeste.
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