Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bekomme ich Arbeitslosengeld nach babypause?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: bekomme ich Arbeitslosengeld nach babypause?

juka84

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Hallo, Ich habe paar Fragen. Ich habe vor der elternzeit vollzeit gearbeitet ca. 40 km von zuhause, die Arbeitszeiten sind schichtweise 6-15 oder 12-21.30 , könnt ihr euch vorstellen wann ich los fahren muss oder wann ich wieder zuhause bin. Habe bei der Firma gebeten mich versetzen zu lassen, würden die machen abeeeeer, wenn ich runter auf 100 Stunden gehen, ganze 60 Stunden weniger x 15€ (was ich die Stunde bekomme) ganz genau, 900 € weniger vom brutto Gehalt. Ich bin allerdings seit ca 1,5 Monat wieder in der Firma aber ich nahm gleich Urlaub da ich über 30 Tage Resturlaub hatte. Meine frage ist, wenn ich mich nach zwei Monaten kündige lasse, würde ich ganz normal Arbeitslosengeld bekommen? Da ich ja wieder "normal" arbeite!? Lg juka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es stellt sich die Frage, ob Sie dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen u in welchem Umfang - dementsprechend erhalten Sie nur ArbGeld 1 2. Der Ag wird nicht kündigen, wenn Sie dies selber tun, sind Sie bis zu 3 Mo. gesperrt 3. Ein Anspruch auf Versetzung besteht wahrscheinlich nicht, hängt vom Vertrag ab Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du möchtest den Vertrag nicht mehr erfüllen, wieso sollte der AG Dir dann kündigen ? Besprich es mit dem Arbeitsamt vorher , sie werden ggf. auf eine Kündigungsschutzklage bestehen. Wie ist das Kind denn betreut und wie viele Stunden stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung ?


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist ob dein AG dich einfach kündigt, denn er ist ja bereit den Vertrag zu erfüllen. Du wusstest vor der EZ wie deine Arbeitszeiten sind und hattest folglich auch genug Zeit Dich um entsprechende Betreuung zu kümmern. Ich arbeite auch von 6-15 Uhr und fahre auch 38km eine Strecke auf Arbeit. Um die Betreuung meines Kindes musste ich mich genauso kümmern. Dafür war ja i.d.R. mindestens ein Jahr Zeit, Schwangerschaft eingerechnet noch mehr. Wenn dein AG dich nicht kündigen will, was sein gutes Recht ist, denn es ist Dein verschulden, wenn Du die Arbeitszeiten nicht einhalten kannst, dann musst Du selbst kündigen und das führt ggf. zu einer Sperre beim ALG I. Ein Angebot mit Entgegenkommen hat er Dir ja gemacht, auch wenn dir das finanziell nicht gefällt. Ansonsten musst Du der Arbeitsagentur klar machen können, wie und wie lange dein Kind betreut ist. Kannst Du eine adäquate Betreuung nachweisen und stehst somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung spricht prinzipiell nichts gegen eine ALG I Zahlung. Kannst Du das nichts, ist es so oder so mit ALGI nicht weit her. LG Lilly


juka84

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Ich wohne in 1 kleine Stadt, da ist die Auswahl nicht so groß, mein Mann arbeitet auf Montage, Kindergarten Platz stehen wir noch auf der Liste und mit der Tagesmutter ist auch schwer ich wollte nur 20-30 Stunden, aber die meisten wollen dass die Kinder vollzeit bleiben, "sonst lohnt sich für die Tagesmutter nicht" ich mein die Firma gibt mir immer wieder das Gefühl, dass die mich nicht brauchen denn in meine alte Filiale gab's der Spruch "eigentlich können wir Sie hier nicht gebrauchen, wir sind voll, wäre doch besser für uns alle wenn Sie in der Nähe von zuhause arbeiten " in der andere Filiale wo ich bald anfangen soll wollen die mich runter Stufen ohne Begründung aber dafür andere mehr Stunden geben. Ist das alles richtig??? Ich weiß nicht!! Ich glaube schon, dass der AG und ich mein Vertrag nach 8 Jahren auflösen sollten.


Sternenschnuppe

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Wie alt ist das Kind ? Wie lange hast Du Elternzeit genommen, wann genau endet die ? Einmal sagst Du Du hast kein Betreuung ( dann gibt es eh kein ALG1 ) , dann ist es doof dass Dir die Stunden gekürzt werden. Obwohl Du eigentlich gar nicht arbeiten kannst. Und da auch nicht willst. Das passt nicht zusammen. Kannst Du das bitte noch einmal schildern ? Unterstützung vom Staat oder Arbeitsamt gibt es nur wenn man unverschuldet den Job verliert. Da gehört eine gewollte Kündigung nicht dazu. Wenn Dein Mann genug verdient, dann kannst Du das machen und bist eben noch eine Weile Hausfrau. Ist doch ok. Solange staatliche Gelder beansprucht werden sollen musst Du Dich an die Spielregeln halten. Über diese informiert das Arbeitsamt je nach Einzelfall.


juka84

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Du meinst weil ich "da stehen wir noch auf der Warteliste " mit wir meine ich die kleine 13 Monate und ich. Ist ja auch egal. Ich hatte 1 Jahr elternzeit, meine Mama sollte voll übernehmen, hatte aber leider vor zwei Monaten ein Unfall und kann kaum laufen :( Ist 1 scheiß Dilemma und ich weiß nicht was ich machen soll. Motiviert bin ich nicht


peekaboo

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LG


Sternenschnuppe

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Ok, Deine Elternzeit ist also vorbei, die Stelle die Dein AG Dir anbietet kannst und willst Du auch nicht annehmen. Dein Mann ist auf Montage, kann das Kind nicht betreuen, Deine Mutter leider sich nicht. Bleiben zwei Wege. 1 Den AG bitten die Elternzeit zu verlängern. Kann er zustimmen, muss er aber nicht. 2. Um einen Aufhebungsvertrag bitten. ( vorher mit dem Arbeitsamt abklären, vielleicht geht das ohne Sperre , weil Deine Mutter bestätigen kann dass sie betreuen wollte und nicht mehr kann ) Schleunigst Kinderbetreuung organisieren , ALG1 gibt es dann sobald Betreuung da ist und neuen Job suchen


Mitglied inaktiv

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Dein Kind hat mit 13 Monaten einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und zwar nicht nur Vollzeit, auch Teilzeit. Wenn die Gemeinde dir den nicht über die KiTa bzw. eine Tagesmutter bieten kann, dann musst Du ihr mit Klage drohen. Das reicht meistens formlos schriftlich und die kommen in die Gänge. Du musst klarmachen, dass Du JETZT einen Platz brauchst und das Recht deines Kindes darauf gelten machst einen zu bekommen, da sonst dein Job auf dem Spiel steht. Kann die Gemeinde dir keinen Platz geben, bist Du berechtigt Dir in der weiteren Umgebung einen Platz zu suchen und die Gemeinde muss eventuell höhere Kosten dort dann ausgleichen, so dass Du den gleichen Satz zahlst wie in Eurer Gemeinde-Kita. Ich wohne auch auf dem Dorf, aber bei uns ist die KiTa-Leitung zum Glück mit der Einstellung da, dass jedes Kind aus dem Dorf auch einen Platz bekommt und zwar dann, wenn er gebraucht wird - auch unterjährig. Das ist Luxus, gebe ich zu und ich kenne das von Kollegen auch anders. Wichtig ist, dass Du auf Deine und die Rechte Deines Kindes besteht. Und dazu gehört nun einmal, dass es ab dem 1. Geburtstag ein Recht auf Fremdbetreuung hat. LG Lilly


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