Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich andere Leistungen außer Elterngeld?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekomme ich andere Leistungen außer Elterngeld?

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Hallo Frau Bader, ich hätte da einige Fragen: 1. z.Zt. bin ich im Erziehungsurlaub mit meinem Sohn (Geb.Datum:28.02.06.). Da ich nun wieder schwanger bin (30SSW) würde ich gerne wissen ob ich vom AG oder der KK (AOK) irgendwelche Geldleistungen beziehen kann? (Vor der Gerburt meines Sohnes habe ich Vollzeit gearbeitet.) 2. Beim Elterngeld würde ich die 300EUR Regelbetrag erhalten plus Geschwisterbonus 75EUR?! Richtig? 3. Mein Mann würde gerne im nächsten Sommer seine 2Erziehungsmonate parallel zu mir nehmen! Geht das? Und bis wann sollte er das mit seinem AG geklärt haben? Reicht da auch ein schriflicher Bescheid von wann bis wann er in die Elternzeit geht? 4. Wo bekomme ich welchen Antrag, bereits vor der Geburt unseres 2ten Baby´s? Vielen Dank im Vorraus. LG Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.MG = von der KK bis zu 13 €, aber nicht den Anteil des AG 2.Ja 3. Frist 8 Wo. 4. EG-Stelle Liebe grüsse, NB


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1. KK Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 euro 2. Richtig 3. Er muss seinem AG 7 Wochen vorher mitteilen, dass er Elternzeit nimmt. Könnt beide gleichzeitig Elternzeit nehmen. 4. Kindergeld und Elterngeld müssten beide Anträge im Inet vorhanden sein.


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