CGN1984
Hallo Frau Bader, zwischen mir und meinem Arbeitgeber läuft es seit Rückkehr aus der Elternzeit vor einigen Wochen nicht optimal; Sie haben mir netterweise bereits eine andere Frage dazu beantwortet. Ich bin mittlerweile in der 16. SSW, habe meinen Arbeitgeber noch nicht über die Schwangerschaft informiert und möchte dies auch vorerst nicht tun. Das Unternehmen wird gerade aufgekauft und es laufen Gespräche über zukünftige Stellenbesetzungen und das dazugehörige Gehalt. Da ich bereits aufgrund meiner ersten Schwangerschaft finanziell benachteiligt wurde, dies noch nicht geklärt ist und auch mein zukünftiges Gehalt noch nicht feststeht, sehe ich da erneut Probleme auf mich zukommen. Darf ich aus diesen Gründen die Bekanntgabe der Schwangerschaft herauszögern? Oder könnte ich mir damit neue Probleme einhandeln? Danke und viele Grüße!
Hallo, weite Pullis und Kleider tragen, niedlich schauen und mal in großer Runde ein "Diät nötig" murmeln. :-) Nein, es kann Ihnen nichts passieren. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, Du musst Deinem AG gar nichts sagen, kannst aber solange auch nicht auf einen besonderen Schutz auf Deiner Arbeitsstelle bestehen. Fraglich ist ja nur, wie lange Du Deinen wachsenden Bauch verstecken kannst... Viele Grüße
Belly-Monkey
Ich selbst habe (aus anderen Gründen) meine SS damals erst um die 28./29. SSW herum dem AG verkündet. Ohne Probleme zu bekommen. (Mit der richtigen Kleiderwahl hat es nicht einer auch nur erahnt.) Keine Frau ist verpflichtet, ihre SS dem AG mitzuteilen. Theoretisch (und praktisch) kannst du bis zur Geburt warten - ab da ist es wegen des gesetzlichen Mutterschutzes ein Muss.
CGN1984
Vielen Dank für alle Antworten. Ich bin fast ausschließlich im Home Office tätig und deshalb für meine Kolleg:innen i.d.R. maximal bis zur Brust zu sehen. Dann lehne ich mich mal entspannt zurück und warte ab, was da noch so kommt ...
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger, im öffentlichen Dienst beschäftigt und in zwei Monaten steht bei mir eine Dienstreise/Fachtagung an. Als ich die Reise beanragt und gebucht habe, wusste ich noch nichts von der Schwangerschaft. Die Fachtagung findet in der Schweiz statt, das sind 10 Stunden Zugfahrt. Die Tagung selbst findet drei Tage ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang