Tashimaus
Hallo Ich bin 19 Jahre alt und bekomme im April meinen Sohn zur Welt. Ich habe einen Partner 18 jahre alt. Wir sind jeweils gesetzlich Versichert,aber jeder bei einer anderen Krankenkasse. Wir beantragen im März das gemeinsame Sorgerecht. Meine Frage, bei wem muss mein Kind mit Versichert werden,wenn man das gemeinsame Sorgerecht hatt. Oder wenn es länger dauert mit dem Antrag oder er das Sorgerecht nicht bekommt,wegen was auch immer. Kann mein Kind dann auch beim vater Versichert sein? Vielen Dank im Vorraus
Hallo, es ist egal, wenn beide gesetzl. versichert sind. Kümmern Sie sich um die Formalitäten schon vor der Geburt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wieso sollte das nicht klappen? Ihr geht zum Jugendamt, er erkennt die Vaterschaft ein. Unterschreibt die Sorgerechtserklärung, Du bestätigst und unterschreibst auch. Fertig. Ausweis und Geburtsurkunde nicht vergessen. Bei wem das Kind versichert wird entscheidet ihr. Je nachdem welche Kasse Euch besser zusagt was die Leistungen betrifft.
Mitglied inaktiv
Wenn beide gesetzlich versichert sind ist es egal bei wem das Kind mitversichert wird. Nur wenn einer oder beide privat versichert ist/sind, dann ist es ggf. relevant. LG Sabine
desireekk
Hallo, das wird immer wieder falsch wiedergegeben... Es ist EGAL (wenn die Eltern nicht verheiratet sind) ob der andere Elternteil privat oder gesetzlich versichert ist. Bei unverh. Eltern können diese frei wählen wo das Kind mitversichert wird. Egal wieviel verdient wird, egal ob privat oder gesetzlich. Selbst GKVs geben hier falsche Auskünfte! Viele Grüße Désirée
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