Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bei BV Geld direkt von der Krankenkasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bei BV Geld direkt von der Krankenkasse

19sarah89

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Nachdem ich bei meinem Arbeitgeber nachgefragt habe ob das mit meinem Lohnzettel so richtig sei, wurde mir gesagt das ich von der Krankenkasse noch separat was bekommen werde. Das halt erst bearbeitet werden muss. Hab das so noch nirgendwo gehört oder gelesen. Dachte immer das ich mein volles Gehalt von meinem Arbeitgeber bekomme und er sich dann das Geld von der Kasse wieder holt. Gibt es echt Fälle wo das so ist das man direkt was von der Kasse bekommt im Teil BV?


Sternenschnuppe

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Noch nie gehört und 2x anders erlebt. Allerdings kein Teil-BV gehab sondern volles. Ruf Montag einfach bei Deiner Krankenkasse an, die sind in der Regel sehr nett und geben Dir Auskunft wie sowas läuft. Normalerweise kommt es komplett vom AG und die Kasse erstattet ihm das dann. Beim Teil-BV dann eben anteilig.


Mitglied inaktiv

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Defintiv hast du keine Ansprüche der KK gegenüber sondern nur dem AG gegenüber. Du wirst von der KK nichts direkt erhaltern. Das war wohl eher ein Mißverständnis.


19sarah89

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Also werde ich wohl warten müssen bis die Krankenkasse das Geld an meinen AG überweist und die zahlen mir dann die Differenz die mir noch fällt. Anders kann ich es mir nicht erklären. Total doof


Sternenschnuppe

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Nein, nicht warten. Die ganze Abrechnung ist dann ja falsch, das musst Du schnell schriftlich anmahnen und um Korrektur bitten, sonst läufst Du Gefahr Fristen zu ersäumen und erklärst Dich mit Ablauf dieser damit einverstanden. Schau mal in Deinen Vertrag , die nennen sich Ausschlussfristen. Der AG ist verpflichtet Dir wie immer Deinen Lohn zu zahlen. Er hat dann die Möglichkeit es von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Das ist sein Job, damit hast Du nix zu tun. Du kannst bei der Krankenkasse anrufen, die vermitteln auch.


Mitglied inaktiv

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Das ist so nicht richtig. Du hast einen Arbeitsvertrag mit dem AG und der AG muss dir die Löhne pünktlich zahlen, unabhängig von (kürzeren) Krankheitszeiten und Ausfällen durch Beschäftigungsverbote. Er muss damit in Vorkasse gehen und dann auf die Erstattung durch die KK warten.


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