Mitglied inaktiv
Eine Kurze Frage. Darf die Sozialpädagogin von meinem Kind verlangen das es allein mit ihr im Zimmer bleiben muß, auch wenn mein Kind dagegen ist ? Dies war der Fall, mein Kind sagte Mama soll bleiben die Pädagogin darauf : du mußt aber mit mir alleine bleiben das nächste mal.... ????? Das 2 te: Die Pädagogin verlangt von mir das ich wenn mein Kind ihren vater sieht das erste Mal, das ich dann ganz weg bin ( stadt) und sie falls was ist mich anruft !!! Ich bin dagegen und sagte: das ich dies auf keinen fall möchte, sonderen das ich immer für mein kind griffbereit bin und im gang warte bzw vor der türe !!!!! ist dies mein Recht ???? Die pädagogin sagte ich müßte dies machen !! Meine Fragen: Wie kann ich mich dagegen wehren bzw. bin ich im Recht mich dagegen zu wehren ?
Hallo, Sie können gerichtlich dagegen vorgehen bzw es verweigern, dann muss der KV gerichtlich dagegen vorgehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Entschuldigung wenn ich nochmal was korrigiert, Die Pädagogin meinte ich müßt ganz weg ( stadt) bei dem ersten treffen mit dem vater. ich möchte dies nicht ! ( war oben etwas unverständlich geschrieben ) Habe ich Rechte , nein , zu sagen ?
Mitglied inaktiv
Warum? Unabhängig von der rechtlichen Seite und mit eher pädagogischem Blick kann dein Kind doch nie einen unbefangenen Umgang erleben, wenn Mama nur vor der Tür lauert, ob etwas ist. Die Pädagogin ist doch dafür da, dich zu vertreten, damit in deiner räumlichen Abwesenheit ein entspannter Umgang ohne Risiken stattfindet.
Mitglied inaktiv
wenn das kind weint und sagt mama soll da bleiben find ich muß man das kind langsam entwöhnen und nicht einfach die mutter sozusagen in die stadt verbannen. die situation ist für das kind ja schon schwer genug. außerdem finde ich sollte beim ersten treffen die mutter schon in reichweite bleiben. meiner meinung.
Mitglied inaktiv
Ja aber die Sozialpädagogin verlangt dies ja und nicht der KV !
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