brini19
Hallo Frau Bader.mein Sohn is gestern ein Jahr geworden und genau gestern hab ich erfahren, das ich wieder schwanger bin.so weit so gut. Habe allerdings im Juli erst eine nur Arbeitsstelle angetreten.der Vertrag würde zum 30.6.2016 enden.der Entbindungstermin wäre der 29.3.2016.beantragte ich dann die Elternzeit beim Arbeitgeber vom Tag nach der Entbindung bis zum 30.6.?und melde mich dann im März auch beim Arbeitsamt? Und wie verhält es sich mit dem Elterngeld,werden dann die Monate die für die Berechnung von meinem ersten Kind genommen wurden genutzt?denn ich hab ja dann keine 12 Monate wieder gearbeitet. Vielen dank
Hallo, 1. Sie melden sich ganz normal 3 Mo. vor Ende bei der Agentur f Arbeit u bekommen von dort Leistungen. 2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Die fehlenden Monate werden durch das Einkommen vor Kind 1 ersetzt. Beim Arbeitsamt melden musst Du Dich, Leistungen beantragen kannst Du aber erst wenn Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verdügung stehst.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch während der Elternzeit bei gleichzeitiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber zum 31. Mai gekündigt. Hier endet nun auch meine Elternzeit. Seit Juni arbeite ich nun bei einem neuen Arbeitgeber. Insgesamt war ich nun fast 4 Jahre in Elter ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bin in meiner Elternzeit umgezogen und kann in meine alte Stelle nicht mehr zurück aufgrund der Entfernung. Ich beziehe bis Ende Januar 2018 noch Elterngeld - meine Elternzeit geht bis Ende März 2018. Noch haben wir keine Kinderbetreuung gefunden, weshalb ein Bezug von ALG 1 s ...
Liebe Frau Bader, Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber gekündigt zum 31.12. dort arbeite ich in der elternzeit 20 Stunden. Mein neuer Arbeitgeber wird mich ab Januar mit 30Stunden anstellen. Muss ich meinen alten Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, wenn ich im Dezember Übergangsweise bereits auf Minijob Basis bei meinem neuen Arbeitgeber beschäft ...
Hallo Frau Bader, mein Mann hat fristgerecht Elternzeit AB GEBURT bei seinem Arbeitgeber beantragt und um Bestätigung der Elternzeit gebeten. Er möchte in der EZ 30 Std/Woche weiter arbeiten und hat dies im Elternzeitantrag gleich mit formuliert. Nun hat der Arbeitgeber eine Bestätigung über die Teilzeitarbeit geschickt, mit keinem Wort jedoc ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn ein bestehendes, befristetes Arbeitsverhältnis während einer geplanten Elternzeit von einem Jahr endet, worauf ist dann bei folgenden Punkten zu achten: - zu welchem Zeitpunkt muss eine Meldung zur Arbeitslosigkeit erfolgen? Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet? Oder erst nach dem Jahr Pause "Elternzeit"? ...
Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 02.03.2022 geboren. Ich bin bis 01.03.2024 in Elternzeit. Ich bekomme zurzeit Elterngeldplus. Das letzte Mal Elterngeld wird mir Anfang Dezember 2023 ausgezahlt. Ich habe somit 3 Monate lang kein Einkommen. Ich habe meinen älteren Sohn zum 02.01.2024 für den Kindergarten angemeldet. Ich möchte das jetzige Arbei ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein ehemaliger Arbeitgeber wäre damit einverstanden mich einzustellen obwohl ich direkt mit der Elternzeit für 1 Jahr starten würde, ist dies denn rechtlich möglich ? Oder muss man einen bestimmten Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben um die Elternzeit in Anspruch nehmen zu können ? Mit freundlichen Grüßen S ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch bis zum 21.09.2023 in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber A. Ab 1.10.2023 fange ich einen neuen Job bei Arbeitgeber B an. Nun meine Frage an Sie: - Kann ich meinen Job zum 21.09.2023 bei Arbeitgeber A kündigen? Und behalte ich dann meine vollen Bezüge falls ich in einem Jahr erneut Schwanger s ...
Hallo :) Ursprünglich habe ich zwei Jahre Elternzeit bei meiner Arbeitgeberin beantragt und auch für diese zwei Jahre Elterngeld plus. Nun ist es aber so, dass unerwartet mein Arbeitsverhältnis in der Elternzeit endet, weil meine Chefin ihr Geschäft schließt. Muss ich mich nun arbeitslos melden oder nicht, da ich ja noch Elterngeld bekomme und ...
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht