Mitglied inaktiv
hallo Frau Bader, ich komme am 17.Dezember in den Mutterschutz und habe einen Vertrag, der am 11.September 2011 ausläuft und nicht verlängert werden wird. Nun meine Frage. ich habe vor 12 Monate elternzeit zu nehmen gelte ich dann ab september als arbeitslos? und ich habe gelesen, dass empfänger von alg2 kein elterngeld bekommen.was ist aber wenn man das jahr vorher immer wieder gearbeitet hat zwischendurch, der anspruch auf arbeitslosengeld verwirkt ist und man dann elternzeit nimmt(also in der zeit wo man seit kurzem alg2 bezieht) ist bekommt man dann kein elterngeld sobald man empfänger ist oder spielt die dauer eine rolle? ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlcih ausdrücken. vielen dank schonmal grüße juliana
Hallo, wenn der Vertrag endet, endet auch die EZ. ArbGeld I bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansonsten ArbGeld II, ab 2011 wird voraussichtlich das EG beim H$ angerechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
und noch eine kurze frage dazu. wenn ich mich nach ablauf des arbeitsvertrages dazu entschließe stundenweise arbeiten gehen zu wollen oder die elternzeit vollständig vorzeitig beenden möchte ist das möglich?weil es immer heist für 2 jahre verbindlich angeben?oder ist die elterngeldstelle da flexibel? danke nochmal
Mitglied inaktiv
Hallo Elterngeld hat nix mit Elternzeit zu tun. Zuersteinmal zum Geld.: Du wirst ja Elterngeld bekommen, plus Kindergeld, plus ggf. Unterhalt wenn Du mit dem Vater nicht zusammenlebst. Reicht das monatlich, oder musst Du dann ergänzend ALG2 beantragen ? Wenn es reicht, dann bist Du ja erstmal gesichert, bis Dein Kind 1 Jahr ist , oder bei Alleinerziehenden 14 Monate. Reicht das nicht, dann musst Du ja nun eh ergänzend ALG 2 beantragen, wenn Du alleine sein solltest, was ich ja nicht weiss. Die stocken dann auf den normalen Regelsatz auf, rechnen das Elterngeld aber eben als Einkommen ( was es ja auch ist ) an. Oha, war das nun verständlich ? Für 2 Jahre sollte man es verbindlich angeben, damit der AG planen kann. Da Du dann aber erstmal keinen haben wirst, hast Du dann in dem Sinne auch keine Elternzeit mehr. Arbeiten kannst Du, aber solange Du Elterngeld bekommst lohnt es sich meistens finanziell nicht, habe ich auch gerade durchdacht und ausgerechnet.
Mitglied inaktiv
heist das dass ich ab september als arbeitslos gelte obwohl ich 12 monate elternzeit nehmen wollte?weil man als arbeitsloser kein anspruch hat auf elternzeit?
Mitglied inaktiv
okay hab jetzt mal nachgelesen.ich bin nach september praktisch in der schwebe also weder arbeitslos noch in elternzeit..muss mich eig auch nicht gleich arbeitslos melden weil ich ja eh ein jahr daheimbleiben will..puh ganz schön kompliziert trotzdem danke!
Mitglied inaktiv
Hallo Ja, heisst es. Elternzeit heisst ja nix anderes eigentlich, als das ein Arbeitsvertrag ruht, man nicht gekündigt werden kann und der Job eben freigehalten wird. Aber ohne Chef und Arbeit ( da befristet und dann zu 99% nicht verlängert ) fällt das alles weg. Beim Großen war ich dann auf H4 angewiesen, da Alleinerziehend und ich stand dem Arbeitsmarkt ja auch nicht zur Verfügung, daher kein ALG1. Jetzt beim Kleinen muss mein Mann für uns sorgen ;-)
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